Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

374 Einleitung. 4 
weisen lässt. Letztere hatten in den ältesten Zeiten ihre Besitzungen in den 
Gauen Tilithi und Hwetigau im jetzigen Fürstenthum Lippe und an der Weser 
um Polle herum und werden urkundlich zuerst 1043 erwähnt; sie nannten sich 
ursprünglich von einer im Lippischen befindlichen Burg Schwalenberg Grafen 
von Schwalenberg. Dass diese Grafen von Schwalenberg, mithin die davon 
abstammenden Grafen und nachherigen Fürsten zu Waldeck, zu den ältesten 
norddeutschen Grafengeschlechtern gehören, geht daraus hervor, dass die Vor- 
fahren derselben in jene Zeiten hinaufragen, wo selbst die Familien des hohen 
Adels noch keine erblichen Familiennamen nach Schlössern und Burgen ange- 
nommen hatten. Der erste von diesem Geschlechte, welcher im heutigen Wal- 
deckischen Fuss fasste, war Widukind IL, welcher schon im J. 1043 ein halbes 
Gut zu Herzhausen besass, sein Sohn Henrich war 1102 Vogt des Stiftes Pader- 
born und 1113 Viceadvokat des Stiftes Korvey. Dessen Sohn Widukind IIl. von 
Schwalenberg hatte Luthrud (wahrscheinlich) von Itter zur Gemahlin. Er starb 
1137. Sein Sohn Volkwin I., Schirmvogt des Stiftes Paderborn, Vogt der Stadt 
Höxter und des Klosters Arolsen, hatte das Schloss Waldeck zuerst an sich ge- 
bracht. Seine Gemahlin war eine Tochter Poppos, Grafen in Reichenbach, aus 
einer Linie der Grafen von Ziegenhain. Von seinem Bruder Widukind IV. stanı- 
men die ältesten Grafen von Pyrmont ab. Volkwins ältester Sohn, Widu- 
kindV.,nanntesich zuerst Grafvon Waldeck, war 1189 auf dem Schlosse 
zu Waldeck, nahm dann Theil an einem Kreuzzuge des Kaisers Friedrich I. und 
war Schutzvogt des Stiftes Paderborn. Er ist wahrscheinlich unvermählt ge- 
blieben. Seines Bruders Henrich II. von Schwalenberg Söhne, Volkwin III. und 
Adolf I., theilten sich wahrscheinlich erst nach 1228 in die ihnen zugehörigen 
Besitzungen: Volkwin IIL, der ältere, bekam das Schloss Schwalenberg mit dazu 
gehörigem Gebiete und Adolf I., der jüngere, das Schloss Waldeck und die dazu 
gehörigen Besitzungen. Unter ihm entstand, durch Erweiterung und Abrundung 
der Besitzungen eigentlich erst eine Grafschaft Waldeck, als zusammenhängendes 
Territorium. Diese Erwerbungen verdankten die Grafen von Waldeck vielfach 
den Stiftern, deren Vögte sie waren, so dem Stifte Korvey (Abt Wilibald v. Korvey 
schreibt 1151: „Foloninus de Sualenberch multas et amplas possessiones habet 
a Corbejensi ecclesia“), so dem Hochstifte Paderborn, mit dessen Vogtei Lelien 
verbunden waren; so ist wahrscheinlich Korbach den Grafen von Paderborn als 
Lehen übertragen; früh werden sie schon als Vasallen der Bischöfe von Pader- 
born genannt. Andere Güter erhielten die Grafen wahrscheinlich durch Heirath, 
so Volkwin von Schwalenberg durch Luthgard, Gräfin von Reichenbach, Güter an 
der Eder. Noch andere Güter erkauften die Grafen, so Volkwin wahrscheinlich 
schon vor 1178 das Schloss Waldeck, von einem alten Adelsgeschlechte, das in 
Waldeck und der Umgegend begütert war, mit den späteren Grafen von Waldeck 
aber keinen genealogischen Zusammenhang hat. Sobald die Grafen von Schwalen- 
berg einmal in diesem Gebiete Fuss gefasst hatten, vermehrten sie planmässig 
ihren Besitz, 1286 wird bereits von einer „comecia Waldeck“ gesprochen. 
Zur Zeit des s. g. Interregnums hielt es Graf Adolf I. von Waldeck zuerst mit 
dem Gegenkönige Heinrich, dann mit Wilhelm von Holland. Bei diesem be-
	        
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