b Einleitung. 375
kleidete er eine Zeit lang eine wichtige Stelle, er war von 1251—55 Reichsland-
voigt in der Wetterau. Der Sohn Adolfs war Henrich III. Er war verheirathet
mit Mechthild, einer Gräfin zu Arnsberg, durch sie wurde das Gebiet der Graf-
schaft abermals erweitert, namentlich kam der Grund Asteghausen und die Graf-
schaft Züschen hinzu. Henrich III. hinterliess mehrere Söhne, von denen der
jüngste, Otto I, auf merkwürdige Weise zur Alleinregierung gelangte. Im J.
1271 schlossen die drei Brüder von Waldeck einen feierlichen Vergleich, dass
der von ihnen allein regierender Graf von Waldeck sein sollte, welcher die
Tochter des I.andgrafen Heinrich von Hessen zur Gemahlin erhalten würde. Der
jüngste Sohn Otto war so glücklich die Prinzessin Sophie heimzuführen und wurde
dadurch Alleinregent und einziger Erbe des waldeckischen Landes, seine älteren
Brüder wurden geistlich. Auch Otto I. vermehrte die Besitzungen seines Hauses;
ihm folgte 1305 sein ältester Sohn Henrich IV. in der Regierung. Dieser er-
richtete mit Zuziehung seiner drei Söhne, Ottos, Dietrichs und Henrichs, 1344
ein Erbstatut, vermöge dessen künftighin nur Einer regierender Herr der Herr-
schaft Waldeck sein, keiner irgend einen Theil der Grafschaft ohne Vorwissen
der Agnaten und der Burgmänner zu veräussern befugt sein sollte; auch die den
Geistlichen aus der Familie angewiesenen Güter sollten nach ihrem Tode wieder
an das Haus zurückfallen. Dieses Erbstatut wurde aber nicht bleibend be-
obachtet und später durch das Einreissen des unseligen Theilungswesens ganz in
den Hintergrund gedrängt.
Auf Henrich IV. folgte 1348 sein ältester Sohn Otto II, welcher mit Mech-
tilde geb. Prinzessin von Braunschweig-T,üneburg vermählt war, worauf er An-
sprüche auf das Herzogthum gründete, ohne sie durchsetzen zu können. Ihm
folgte 1369 sein Sohn Henrich VI., der Eiserne, bekannt durch seine vielen
Fehden. Er erbaute das Schloss Landau, demüthigte und unterwarf die Stadt
Korbach und starb 1397. Schon unter seinen Söhnen wich man von dem gross-
väterlichen Erbstatut ab und die beiden Söhne Adolf IH. und Henrich VII. theil-
ten die väterlichen Lande so, dass Adolf das Schloss Landau, Henrich das
Schloss Waldeck erhielte Man unterschied seitdem die ältere lan-
dauische und die jüngere waldeckische Linie. Streitigkeiten, die zwi-
schen den beiden Brüdern Adolf und Henrich bald nach der Theilung ausbra-
chen, wurden 1421 durch eine Erbeinigung beigelegt. Das Land wurde von
neuem getheilt und dabei festgesetzt: „einer solle ohne Wissen und Willen des
andern von I.and und Leuten nichts verpfänden, verkaufen oder verbringen, die
Bewilligung auf Witthümer solle anders nicht geschehen, als unter der Bedingung,
dass diese dem Lande wieder zusterben, alle gemeinschaftlichen Dokumente und
Lehenregister werden in dem Gesammtarchive des Schlosses Waldeck verwahrt,
alle cröffneten Lehen fallen an beide Linien zurück, alle geistlichen Beneficien wer-
den gesammter Hand vergeben, entstehende Streitigkeiten sollen von den Burg-
männern und Räthen untersucht und abgethan werden, jeder Graf von Waldeck
soll in seinem vierzehnten Jahre diesen Vertrag beschwören“.
Die ältere landauische Linie erlosch mit Otto IV. 1495, ihre Besitzungen
fielen an die jüngere waldeckische.