Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

35 mit kaiserlicher Bestätigung vom 22. Aug. 1697. 405 
Lipps Kühling. Wegen der Stadt Alt- Wildungen. 
Wegen der Stadt Sachsenhausen. Johann Wilhelm Weber. 
(L. S.) Justian Fischer. Vor mich und meinen Mitbevoll- 
(L.S.) Johann Justus Schneider. mächtigten. 
Johannes Groß. Conrad Müller. 
Wegen der Stadt Sachsenberg. Wegen der Stadt Züschen. 
(1...) Daniel Gerhard. Johannes Schelhase. 
Christoph Gönners. Vor mich und meinen Mitbevoll- 
Wegen der Stadt Freyenhagen. mächtigten. 
(L. S.) Johannes Schmidt. Christoph Schuffer. 
Henricus Stölling. 
CHristian Ludwig Grafi zu Waldeck und Pyrmont etc. Der Römischen 
Kayserlichen Majestät würcklicher Reichs-Hoff-Rath, General-Feld-Marchall und 
Obrister zu Fuß. etc. etc. 
Unsern freundlichen Gruß und Wohlgeneigten guten Willen zuvor, Wohl- 
Edle Hochgelahrte, besonders Liebe. 
WIr haben abdeme, was an Uns Dieselbe ratione angetragener Erhöhung 
künfftiger Appanagiorum sowohl der Ultragenitorum Unsers Hauses Tutel gelangen 
lassen wollen, und Ihrer abstattenden Relation einzurücken gedencken, wahr ge- 
nommen, daß Sie davor halten, die Appanagia füglich auf zwey tausend Rthl. 
vor einen jeden Ultragenitum jährlich gerichtet, also die Denenselben allschon 
zugelegte ein tausend fünff hundert Rthl. mit fünff hundert Rthl. augiret werden, 
Wir auch übrigens wohl geschehen lassen könnten, daß nach Unserm in GOttes 
Händen stehendem Tode, Unserer freundlich vielgeliebten Frau Gemahlin Lbd. 
Unserer alsdann sich irgend befindender minderjährigen Kinder Tutel benebenst 
einem Ihrer Lbd. Agnaten übernehme, und salva nihilominus Tutela Testamen- 
taria verwaltete. Gleichwie Wir nun diesen Vorschlag Uns wohl gefallen lassen; 
So haben Denselben obangeregter massen hiemit genehm halten und erklären 
wollen, daß Wir damit gar wohl zu frieden, so daß Unsere Erben und Nach- 
kommen dieser Unserer Verordnung zu geleben haben. Verbleiben denenselben 
unter Göttlicher Bewahrung damit zu allem Guten stets wohl beygethan. (Grod- 
delsheim den Ööten Julii St. v. 1695. 
Derer Herren 
Wohl affectionirter 
Christian Ludwig, 
Graff zu Waldeck. 
WIr Christian Ludwig Graff zu Waldeck und Pyrmont, Der Römischen 
Kayserlichen Majestät, würcklicher Reichs-Hoff-Rath und General-Feld-Marchall 
etc. etc. Uhrkunden und bekennen hiermit: 
NAchdem Wir sowohl selbsten die eine kurtze Zeit hero auf einander ge- 
folgte unvermuthete plötzliche Todes-Fälle Unserer und zwar an der Zahl vier 
Aeltere gewesen- und nun in GOtt ruhender Söhnen billig zu Hertzen ziehen,
	        
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