Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

76 Einleitung. 445 
I. Das Haus Württemberg bis sur Krwerbung der Hersogswärde im J. 1495. 
1. Ursprung des Hauses’). 
Auf einem Rebenhügel bei dem Dorfe Rotenburg, über dem fruchtbaren 
Neckarthale, zwischen Esslingen und Cannstadt, erhob sich die Burg, von 
welcher das Geschlecht seinen Namen angenommen hat. In einer noch im Ori- 
ginal vorhandenen Urkunde vom 2. Mai 1092 (Wirtemb. Urkundenbuch 
Bd. I S. 296 f£) findet sich ein Conradus de Wirtinisberk als Zeuge aufgeführt. 
Es ist dies die erste urkundliche Erwähnung des Namens. Die zweite findet 
sich in einer Kaiserurkunde für St. Blasien vom 28. Dec. 1123 (Wirtemb. 
Urk.-B. I S. 356), wo unter den fideles des Kaisers ein Conradus de Wirdene- 
berch aufgeführt wird. Ungefähr um die Zeit jener ersten Urkunde, in dem 
8. g. Bempflinger Vertrag, tritt ein Conradus de Wirtineberc gleichfalls als Zeuge 
auf, allein dieser Vertrag ist nur aus einem späteren Auszuge bekannt, der kein 
Datum angiebt; er muss zwischen 1089 und 1120 fallen (Stälin II, 478). 
Ebenso ist die Nachricht, dass im J. 1110 ein Conradus comes de Wirdenberg 
cum conjuge sua Hadelwige dem Kloster Blaubeuren eine Schenkung gemacht 
habe, nur durch einen Schriftsteller des 16. Jahrhunderts überliefert. Auch die 
in neuerer Zeit herbeigezogenen Notizen des s. g. Codex Hirsaugiensis beruhen 
nur auf einer Abschrift aus dem Schlusse des 15. oder vom Anfang des 16. 
Jahrhunderts und bilden daher keine sichere historische Grundlage. Wir lassen 
daher die darauf gegründeten Hypothesen der neueren Schriftsteller bei Seite. 
Auch darüber bestehen nur Vermuthungen, welchem älteren Stamme die Herrn von 
Württemberg angehören *). Nach Stälin spricht indessen die grösste Wahrschein- 
lichkeit dafür, dass dieselben mit den Grafen von Veringen und Nellenburg eines 
Stammes und oberländischen Ursprunges gewesen seien, indem das oberländische 
Haus auf irgend eine Weise ein Besitzthum im Unterlande erworben habe, auf 
  
1) Aeltere Literatur: J.Cp. Schmidlin (praes. L. J. Uhland) diss. de origininibus domus 
Wirtenbergicae. 1765. 4. L.J. Uhland dissert. de comit. Wirtemb. Ludovico II. et Hartmauno sen. 
fratribus. Tub. 1778. 4. Ejusdem historia comitum coaevorum prosapiae Wirtembergicae, Alberti de 
Wirtemberg, Conradi de Beutelsbach et Werneri de Gruningen. Tub. 1778. L. Th. Spittler, Er- 
läuterungen der ältesten Würtembergischen Geschichte, in dessen Werken, Bd. 12, 1. C. F. Haug, 
Historische Untersuchuugen über die älteste Grafschaft Würtemberg als Gaugrafschaft. Tübingen 1834. 
4 K. Pfaff, Der Ursprung und die früheste Geschichte des Würtembergischen Fürstenhauses kritisch 
untersucht und dargestellt. Stuttg. 1836. 8. Die ganze ältere Literatur hat seit Stälins kritischen 
Untersuchungen bes. Bd. II $. 27 8. 474 ff. ihre Bedeutung verloren. Auch die neueste fleissige Ar- 
beit von Hermann Bauer, Abstammung und Ursprung des Würtemb. Fürstenhauses (Heilbronn 
1870) hat es über Konjekturen nicht hinausgebracht. Unsere Darstellung ruht ganz auf Stälins For- 
schungen. 
2) Auch der Ursprung des Namens ist noch nicht festgestellt. Man dachte unter anderem an den 
Berg des Wirths (Herrenberg) oder Berg der Wirthin (d. h. der Hausfrau) oder an einen Zusammen- 
hang mit dem c«ltischen Bergnamen Virodunum oder an wirta Farrenkraut, mittelhochdeutscher Geni- 
tiv wirtene — d. h. Berg der Farrenkräuter (Bauer a.a.O. 8. 10). Ebenso ist die Schreibart des 
Namens sehr wechselnd ; in Urkunden der Hohenstaufenzeit wird Wirdeneberg, Wirteneberc, aın häufig- 
sten Wirtenbere (—g, —ch, sehr selten Wirtembere (—g, —ch) und uoch ein Paar Jahrhunderte spä- 
ter mit i, nicht mit Üü geschrieben. Erst in neuester Zeit ist offlciell die Schreibart: „Württemberg‘‘ 
festgestellt, welcher wir uns anschliessen.
	        
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