Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

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Oesterreich zu einigem Besitze gelangend, starb erst 1650 aus. So ging diese 
Nebenlinie in Dunkelheit unter, während der Stern der Hauptlinie immer glän- 
zender emporstieg. Mit ihr haben wir uns von nun an lediglich zu beschäf- 
tigen. 
2. DieGrafen von Württemberg von Ulrich mit dem Daumen (1241) 
bis zur Landestheilung im J. 1441. 
Ludwig, der obengenannte Bruder Hartmanns, des ersten Grafen von Grü- 
ningen, hatte nach Stälins Annahme drei Söhne, Eberhard, Ulrich und Hein- 
rich; der erste starb früh, der dritte wurde geistlich und Bischof von Eichstädt; 
der zweite Ulrich wurde der eigentliche Gründer des Hauses Württem- 
berg. Durch kluge Benutzung der Zeitumstände vergrösserte Graf Ulrich seinen 
Hausbesitz derart, dass er seinen Söhnen ein ansehnlich vermehrtes Erbgut hin- 
terliess und den Grund zur Macht des württembergischen Fürstenhauses legte. 
Ulrich erhielt von seinem grossen Daumen den Beinamen „mit dem Daumen“, 
bei Spätern heisst er „der Stifter“, weil er das Stift Beutelsbach neu her- 
gestellt haben soll. Seine erste Gemahlin war Mechthild, Tochter Markgraf 
Hermanns V. von Baden, seine zweite Agnes, Herzogin von Liegnitz; er starb 
am 25. Febr. 1265. Sicher nachweisbare Bestandtheile der von Ulrich ererbten 
Grafschaft Württemberg waren: das Stammschloss Württemberg, Cannstadt, 
Stuttgart, Waiblingen, Beutelsbach, Schorndorf, Waldhausen, Leonberg, Neckar- 
rems. Wie gering auch der ursprüngliche Besitz des Hauses sein mochte, so 
reihte sich doch von nun an eine Erwerbung an die andere. Umgeben von 
einer Menge anderer kleiner Länder, Grafschaften, Herrschaften, Klöstern und 
Reichsstädten verstanden die Württemberger sich eine Besitzung nach der an- 
deren anzugliedern. Viel wirkte dabei kluger Haushalt, politischer Verstand, 
Ansehen beim kaiserlichen Hofe, welcher durch Gunstbezeugungen die Anhäng- 
lichkeit der Grafen belohnte, Uebernahme einträglicher Vogteien, Sparsamkeit 
in Schenkungen an die Geistlichkeit. Besonders günstig war ihnen die Auflösung 
des hohenstaufischen Herzogthums Schwaben und die Zeit des grossen Inter- 
regnums. Pfandschaft und Kauf waren die hauptsächlichsten Erwerbs- 
gründe; von Eroberung ist kaum die Rede, auch der Erwerb durch Erbschaft 
kommt nur untergeordnet vor, durch Heirath wurde nur der Besitz von Möm- 
pelgard gewonnen. Die Grafen Ulrich I. und Eberhard I. und II. waren die 
bedeutendsten Mehrer des Landes. Der erste erwarb namentlich die Grafschaft 
Urach mit Münsingen und Wittlingen, Eberhard I. besonders Beilstein, Backnang, 
Plochingen, Rosenfeld, Grüningen, Dornstetten, Grafschaft Asberg, Herrschaft 
Stauffen, Theile von Nürtingen, die Grafschaft Calw, die Herrschaft Magenheim. 
Wahrscheinlich hat Eberhard I. auch Marbach, Neuenburg und Göppingen er- 
worben. Ulrich III. fügte Markgröningen, Winnenden, die Grafschaft Aichelberg, 
Grötzingen, Vaihingen, Tübingen und einen Theil des Teckschen Besitzes mit 
Kirchheim zu. Unter Eberhard II. wurden Schönbuch, sodann Böblingen, 
Herrenberg, Sindelfingen, Lautlen, Nagold, Waldenbuch, Ebingen, Tuttlingen, der 
II. 4. (1) 29
	        
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