Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

5 Inhalt. Einleitung. 539 
XXL. Allerhöchster Erlass vom 14. Aug. 1852, betreffend die Rechtsverhältnisse 
der fürstlich hohenzollerschen Häuser. 
XXIII. Urkunden, betr. die Erwerbung der rumänischen Krone für das fürstliche 
Haus Hohenzollern: 
a) Urkunde ohne Datum, aber bezugnehmend auf das Plebiscit vom 30. Mürz 
1866 über die Wahl des Prinzen Karl Ludwig von Hohenzollern-Sig- 
maringen zum Fürsten der vereinigten Fürstenthümer Rumäniens mit dem 
Titel Fürst Carol I. und dem Rechte der Erbfolge. Beilage. Konstitution 
von Rumänien Chapitre I. 
b) Urkunde über die Ertheilung des Indigenatos des rumänischen Staates für 
die fürstliche Familie von Hohenzollern-Sigmaringen und der rumänischen 
Nationalität für 8. K. H. den Fürsten Karl Anton von Hohenzollern-Sig- 
maringen vom 14. Dec. 1866. 
c) Urkunde über die Nachfolge auf dem rumänischen Throne nebst einem 
Auszuge aus dem Staatsgrundgesetze von Rumänien. 
AXIV. Urkunden, betreffend die Wiederherstellung des deutschen Kaiserthums: 
a) Proklamation an das deutsche Volk vom 18. Januur 1871. 
b) Allerhöchster Erlass vom 18. Jau. 1871. 
c) Allerhöchster Erlass vom 3. August 1871 betr. die Bezeichnung der Be- 
hörden und Beamten des deutschen Reiches, sowie die Feststellung des 
Kaiserlichen Wappens und der Kaiserlichen Standarte. 
Anhang. 
Ehevertrag eines königlich preussischen Prinzen mit ciner Prinzessin aus 
einem regierenden deutschen Fürstenhause. 
Einleitung. 
Allgemeine Literatur. 
Eine gründliche Zusammenstellung der Literatur der Verfassung des königlichen Hauses hat der 
königl. preussische Staatsminister v. Kamptz gegeben: Literatar der Verfassung des königlicheu 
Hauses. Berlin 1824. (Auch abgedruckt in den Jahrbüchern für die preussische (iesetzgebung 
B. XXV 8. 3-80). Einzelne ältere Deduktionen, die mir nicht zugänglich waren, sind nach dieser 
Schrift von Kamptz eitirt. Die specielle, auf einzelne Fragen und Perioden bezügliche Literatur 
ist an den betreffenden Stellen möglichst genau mitgetheilt. 
C. Fr. Pauli, Einleitung zu einer erwiesenen Staatsgeschichte der dem Königlich preussischen Scepteor 
unterworfenen Staaten. Halle 1751. 4. " 
Derselbe, Allgemeine preussische Staatsgeschichte sammt aller dazu gehörigen Königreichs, Chur- 
fürstenthums u. s. w. Halle 1760 ff. VIII Bde. 4. 
Samuel Buchholtz, Versuch einer Geschichte der Churmark Brandenburg von der ersten Er- 
scheinung der teutschen Semnonen au bis auf jetzige Zeiten. Berlin 1765 fl. 6 Bde. 4. 
Phil. Wilh. Gercken, Codex diplomaticus Brandenburgensis aus Originalien und Kopialbüchern 
gesammelt und herausgegeben. 8 Bde. 4. B. I—IV Salzwedel 1769—72. B. V— VIII Stendal 
1779 —85. 
J. C. F. Manso, Geschichte des preussischen Staates vom Frieden zu Hubertusburg bis zur zweiten 
Pariser Abkunft 1763— 1815. 83 Bde. Ill. Ausg. Leipzig 1839. 
L. v. Ranke, Neun Bücher preussischer Geschichte. 3 Bde. Berlin 1847—48. Jetzt Zwölf Bücher 
preussischer Geschichte, 5 Bde. Zweite Auflage 1878. 79.
	        
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