Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

546 Einleitung. 12 
B. 1I 514). Die für die Geschichte des Zollernschen Hauses so denkwürdige 
Frau starb 1218. 
3) Identität und Trennung der schwäbischen und fränkischen 
Linie des Hauses Zollern. 
Von den beiden Söhnen Friedrichs I. trug der eine zu Ehren des mütter- 
lichen Grossvaters den Namen Konrad, während der andere unter dem im Zeol- 
lernschen Hause hergebrachten Namen Friedrich auftritt. Für Riedels An- 
sicht, dass Konrad der Erstgeborene gewesen und somit die fränkische Linie 
die ältere sei, lassen sich keine urkundlichen Beweisgründe anführen. Beide 
Brüder blieben wegen ihrer Minderjährigkeit noch länger unter Vormundschaft 
und standen auch nach erlangter Volljährigkeit noch lange in Gemeinschaft 
ihrer Besitzungen miteinander, von denen sie die Reichslehen zu gesammter Hand 
empfingen. Beide Brüder wurden während dieser Zeit bald Grafen von Zollern, 
bald Burggrafen von Nürnberg genannt, wie diese doppelte Bezeichnung auch bei 
ihrem Vater vorgekommen war; sie erschienen viel am Hofe «der Kaiser, bethei- 
ligten sich an Reichsgeschäften und hingen, ihrer Familientradition entsprechend, 
dem hohenstaufischen Hause an. Das Jahr ihrer Theilung lässt sich nicht nach- 
weisen, auch die Theilungsurkunde ist nicht mehr vorhanden; doch ist mit 
grosser Wahrscheinlichkeit als Zeitpunkt der Abzweigung der 
fränkischen von der schwäbischen Linie das Jahr 1227 anzu- 
nehmen, da nach diesem Jahre weder Konrad als Graf von Zollern, noch 
Friedrich als Burggraf von Nürnberg in dem Texte der Urkunden mehr er- 
scheinen. Nach der Sitte der damaligen Zeit änderten aber regelmässig die 
Glieder des Hauses ihre Namen und Prädikate nach den Besitzungen, die sie 
annahmen oder aufgaben. Darnach erhielt Konrad die Burggrafschaft Nürnberg 
mit den fränkisch - österreichischen Stammgütern seiner Mutter, Friedrich die 
väterlichen Stammbesitzungen in Schwaben. Konrad wurde der Stifter 
der fränkischen, Friedrich der der schwäbischen Linie. Dass die 
späteren Burggrafen von Nürnberg, welche dem Hause Raabs folgten, sowie die 
aus ihnen hervorgegangenen Kurfürsten von Brandenburg, aus dem schwäbischen 
Stamme der Zollern entsprossen seien, wurde früher als feststehende Tradition 
der Familie ohne weiteren Beweis angenommen. Allein in unserem Jahrhundert 
ist diese Ueberlieferung von der historischen Kritik mannigfach angefochten '), 
die Stammeseinheit des brandenburgischen und hohenzollernschen Hauses ange- 
zweifelt und versucht worden, die Abstammung der Burggrafen von Nürnberg 
auf andere Familien zurückzuführen, z. B. die Grafen von Abenberg, die Grafen 
von Hohenlohe. Es ist das bleibende Verdienst des Grafen Stillfried- 
  
1) Eichhorns akad. Vortrag (1828) gegen die Ableitung des Königlichen Hauses von den 
Grafen von Hohenzollern in der Akad. der Wissenschaften zu Berlin (ungedruckt., Von Hagens 
Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken. I. Il. 33. Haas, der Rangau und 
seine Grafen mit neuen Forschungen über die Abstammung der Burggrafen von Nürnberg. Er- 
langen 1853. Riedel, Geschichte des Königshauses I. 8. 80.
	        
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