Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

25 Einleitung. 559 
nicht mehr möglich. Sie bedurften eines weiteren Schauplatzes für ihre Thaten. 
Dieser wurde ihnen jetzt durch ihre Beziehungen zum Hause Luxemburg er- 
öffnet. \ 
II. Die Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Zeillern bis zur Erwerbung 
der preussischen Königskrene (1415— 1701). 
1. Erwerbung der Mark Brandenburg!'). 
Die Eroberungen der karolingischen und sächsischen Kaiser auf dem rech- 
ten Ufer der Elbe gingen grossen Theils für Deutschland wieder verloren. Als 
eigentlicher Gründer der Markgrafschaft Brandenburg ist Albrecht der Bär 
anzusehen, der Sohn Ottos des Reichen, Grafen von Ballenstädt, aus dem Hause 
Anhalt oder Askanien. Als Entschädigung für seine Ansprüche, die er aus einer 
früheren Belehnung auf das Herzogthun: Sachsen erhob, erhielt er die sächsische 
Markgrafschaft oder Nordmark im Westen der Elbe 1134. Von hieraus begann 
er seine Eroberungen auf slavischem Boden im Osten der Elbe. Die Priegnitz, 
die Zauche, das Havelland unterwarfen sich. Die Hauptfeste Brandenburg 
wurde gewonnen, nach welcher sich von nun an der Fürst und das Ilaand nann- 
ten. Albrechts Gründung wuchs rasch und glänzend empor. In den sonst so 
furchtbaren Zeiten des Interregnums erreichten die Marken, von den Brüdern 
Johann und Otto regiert, den Gipfel ihrer Blüthe. Es gab zu jener Zeit kein 
deutsches Fürstenthum von grösserem Umfange und geschlossenerem Gebiete. 
Mitten im höchsten Glanze erlosch das Geschlecht der Anhaltiner mit dem Tode 
des Markgrafen Waldemar 1319. Damit begann eine entsetzliche Zerrüttung. 
K. Ludwig der Bayer belehnte seinen ältesten Sohn Ludwig mit dem Erbe der 
Anhaltiner, war aber nicht im Stande, die Angriffe eroberungslustiger Nachbarn 
abzuschlagen und die Parteikämpfe im Innern zu beschränken. Fünfzig Jahre 
blieben die Marken beim bayerischen Hause, dann wurden sie 1374 an K. Karl IV. 
abgetreten. Die Theilung seiner Lande brachte neues Unheil über die Marken. 
Es erfolgte die Verpfändung der landesherrlichen Einnahmen, Rechte und Schlös- 
ser; die wildeste Anarchie riss ein. „Von Tag zu Tag,“ sagt ein gleichzeitiger 
Chronist, „wachsen und mehren sich die Fehden und Raubzüge, die Dörfer liegen 
niedergebrannt, die Felder verwüstet, nackt und hülflos verlassen die Menschen 
ihre Wohnungen.“ Als „ein halbverlorenes Land“ kam Brandenburg an die 
Hohenzollern. 
Friedrich VI, Burggraf von Nürnberg, stand wie seine Familie überhaupt, 
1) Vergl. hierüber besonders Riedel, Geschichte des preussischen Königshauses, Th. II: „Mark- 
graf Friedrich, erster Kurfürst von Brandenburg aus dem burggräflichen Hause Zollern.“ Dessen 
Monographie: „Zehn Jahre aus der Geschichte der Ahnherrn des preussischen Königshauses‘‘ (1851) 
enthält besonders eingehende Untersuchungen über die Erwerbung der Murk Brandenburg durch Fried- 
rich VI. J.G. Droysen, Geschichte der preussischen Politik. Th. I (1855): Die Berufung, 8. 265 ff. 
O. Franklin, Die deutsche Politik Friedrichs I. von Brandenburg aus den Quellen dargestellt, 
Berlin 1851. Julius v. Minutoli, Friedrich I., Kurfürst von Brandenburg. Berlin 1850. 
II. 4. (2) 36
	        
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