Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

576 Einleitung. 42 
Auf Joachim Friedrich folgte sein ältester Sohn Johann Sigismund 
1608 — 1619. 
Der Herzog Albrecht Friedrich von Preussen verfiel schon 1573 
in Blödsinn. Zuerst wurde sein nächster Agnat, Georg Friedrich von der frän- 
kischen Linie, als Vormund und „Landesgubernator“ bestellt. Als dieser aber 
1603 verstarb, folgte ihm Kurfürst Joachim Friedrich, diesem sein Sohn Johann 
Sigismund als ILandesregent, welchem es nach schwierigen Verhandlungen gelang, 
am 16. Nov. 1611 für den Todesfall des Herzogs mit Preussen belehnt zu werden. 
Als am 28. Aug. 1618 der blödsinnige Albrecht Friedrich starb, nahm der Kur- 
fürst Johann Sigismund das Herzogthum Preussen unter polnischer Lehnsherr- 
lichkeit in Besitz. Seitdem ist dieses Land unausgesetzt bei dem 
Kurhause Brandenburg geblieben. 
Unter diesem Kurfürsten fand auch der berühmte Jülich-Klevische 
Erbfolgestreit statt!). Es hatten sich auf beiden Ufern des Niederrheins 
im Laufe der Zeit durch Zusammenfall verschiedener Herrschaften zwei ansehn- 
liche Territorien gebildet, deren eines die Herzöge von Kleve, Grafen von 
der Mark und Herrn von Ravenstein, das andere die Herzöge von 
Jülich und Berg und Herrn von Ravensberg innehatten. Es hatte 
nun K. Friedrich III. 1483 dem Herzog Albrecht von Sachsen und dessen Hause 
eine Lehensexspektanz auf Jülich, Berg und Ravensberg auf den Fall ertheilt, 
dass diese Länder mit dem Aussterben des herzoglichen Mannsstammes erledigt 
werden sollten. Diese Anwartschaft wurde 1486 zugleich auf die ernestinische 
Linie ausgedehnt (Hausgesetze B. III S. 15 Anm. 1). Dieselbe wurde aber 
später von seinem Sohne K. Maximilian I. nicht beachtet, vielmehr Maria, die ein- 
zige Tochter des Herzogs Wilhelm von Jülich zur Erbin aller väterlichen Lande 
erklärt (Teschenmacher, cod. dipl. No. 96. 97. 101). Hierauf fussend, nahm 
Herzog Johann III. von Kleve als Gemahl der Maria von Jülich, nach dem Tode 
ihres Vaters Besitz von dem Erbe seiner Gemahlin, vereinigte dadurch jene 
sechs Länder und hinterliess sie seinem Sohne Wilhelm dem Reichen. Als 
  
1) Die ausführlichste Darstellung giebt Rousset, Histoire de la succession aux duch6s de Ci£ves, 
Berg et Juliers.. 8 T. Amsterd. 1738—39. Die Urkunden bei Teschenmacher, Annales Cliviae, 
Juliae etc. illustr. J. C. Dithmarus 1731. Die zahllose Deduktionsliteratur findet sich am vollständig- 
sten abgegeben bei v. Kamptz, Literatur der Verfassung des Königlichen Hauses $. 25. Zum Ver- 
ständniss diene folgende Tafel: 
Wilhelm der Reiche, 
seit 15389 Herzog von Jülich, Kleve und Berg + 1592. 
  
Maria Eleonora + 1608 *Anna + 1632 verm. mit Johann Wilhelm, 
verm. mit Herzog Philipp Ludwig, letzter IMerzog vom 
Albrecht Friedrich von Pfalzgraf von Neuburg. Mannsstamm + 1609. 
Preussen. 
Wolfgang Wilhelm 
Anna, Gemahlin seit 1614 reg. Pfalzgraf 
Johann Sigismunds von zu Neuburg. 
Brandenburg + 1625. 
Georg Wilhelm, Kurfürst 
von Brandenburg 
+ 1640.
	        
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