Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

65 Einleitung. 689 
2. König Friedrich Wilhelm IL, 1713—1740'). 
Am 11. April 1713 schloss K. Friedrich Wilhelm I. mit Frankreich Frieden 
zu Utrecht. Ludwig XIV. trat ihm in Vollmacht seines Enkels, K. Philipps V. 
von Spanien, das s. g. spanische Oberquartier Geldern (22 Qu.M.) ab und er- 
kannte ihn als Fürsten von Neuenburg an, wogegen Friedrich Wilhelm L auf 
das Fürstenthum Orange und die dazu gehörigen Güter in der Dauphine und 
Franchecomt& zu Gunsten Frankreichs verzichtete und zugleich die Entschädi- 
gung der Linie Nassau-Diez übernahm. Durch einen besonderen Artikel erkannte 
Ludwig XIV. für sich und den König von Spanien die preussische Königswürde 
und den Majestätstitel an (Dumont T. VIII p. 356). Die Auseinandersetzung 
mit dem fürstlichen Hause Nassau-Diez wurde durch den im J. 1711 eingetre- 
tenen Tod von Johann Wilhelm Friso hinausgeschoben und erfolgte erst 1732 
mit dessen Sohne, Karl Heinrich Friso (als Statthalter der Niederlande Wil- 
helm IV.), wodurch dem Könige von Preussen noch zahlreiche niederländische 
Erbgüter zufielen (Herstall, Montfort, Turnhout u. s. w.), welche aber alle nach 
und nach wieder veräussert wurden. 
Obgleich K. Friedrich Wilhelm I. erst im J. 1715 Antheil am nordischen 
Kriege nahm, so wurde doch dem preussischen Staate ein bleibender Gewinn in 
der Erwerbung Vorpommerns bis zur Peene zu Theil durch den Frieden 
von Stockholm, welcher am 1. Januar 1720 zwischen Schweden und Preussen 
abgeschlossen wurde. In demselben trat Schweden an Preussen ab: die Stadt 
und Festung Stettin, die jenseits der Oder liegenden Städte Damm und Gollnow, 
den zwischen der Oder und Peene liegenden Theil von Vorpommern, die Inseln 
Usedom und Wollin und die Odermündungen (94 Qu.M.). Preussen zahlte dafür 
2 Millionen Thaler an Schweden. Dagegen blieben die langjährigen Bemühungen 
K. Friedrich ‚Wilhelms I., seine Ansprüche auf die zweite Hälfte der jülich-kle- 
vischen Erbschaft (Jülich, Berg und Ravenstein) beim Aussterben der pfäl- 
zischen Linie Neuburg, gegen die Linie Pfalz-Sulzbach geltend zu machen, 
trotz kaiserlicher Zusagen im Vertrage von Wusterhausen, 12. Okt. 1726, ohne 
Erfolg. Am 12. Aug. 1732 nahın K. Friedrich Wilhelm I., „zu mehrerer Mani- 
festation und Befestigung seines eventuellen Successionsrechts“ Wappen und Ti- 
tel von Ostfriesland an. Bei seinem Tode umfasste das Staatsgebiet 2159 Qu.M. 
Wichtiger als durch Gebietserwerbungen und Erfolge in der auswärtigen Politik 
ist die Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. durch seine innere Staatsorga- 
nisation geworden, welche wir an anderer Stelle näher charakterisirt haben 
(Preuss. Staatsr. B. I 8. 27 S. 61 ff). K. Friedrich Wilhelm I. hat den Staat, 
welchen der Schöpfergeist des grossen Kurfürsten durch seine kühne und um- 
sichtige auswärtige Politik gegründet, mit unermüdlicher Ausdauer im Innern 
ausgebaut. Er ist als der Organisator der preussischen Armee und der ge- 
  
  
1) Fr. Förster, Friedrich Wilhelm I., König von Preussen, B. I—III nebst Urkundenbuch zur 
Lebensgeschichte Friedrich Wilhelms I. 1834—18856. Droysen (Geschichte der preussischen Politik, 
Th. IV Abth. I). Friedrich Wilhelm, König von Preussen. Bd. I und II. 1869.
	        
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