Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

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birges zur Ergänzung beigelegt war. Der Markgraf hatte wegen des Fürsten- 
thums Baireuth Sitz und Stimme im Reichsfürstenrathe und war mitausschrei- 
bender Fürst im fränkischen Kreise. Der preussische rothe Adlerorden ist 
markgräflich baireuthischen Ursprungs (früher Orden de la Sincerit£). Der Stif- 
ter der Linie, Christian (} 1665), hatte zwei Söhne Erdıwann und Georg Al- 
bert, ersterer starb vor dem Vater (1651), welchem sein Enkel Christian 
Ernst succedirte, während Georg Albert die nicht regierende Nebenlinie zu 
Kulmbach anlegtee Mit Christian Ernsts Sohne Georg Wilhelm erlosch 1726 
die erstgeborne Linie und cs succedirte nun Georg Friedrich (F 1735) von der 
Kulmbacher Nebenlinie Mit Friedrich Christian erlosch am 20. Januar 1769 
die ganze Baireuther Linie, deren Lande nun nach den Hausgesetzen an die 
Ansbacher Linie fielen. 
b) Brandenburg-Ansbach. 
Die Linie nannte sich nach ihrer Residenzstadt Onolzbach (Onoldum), spä- 
ter Ansbach, der Markgraf hatte wegen dieses Fürstenthums Sitz und Stimme 
im Reichsfürstenrath und war mitausschreibender Fürst im fränkischen Kreise. 
Auf den Stifter Joachim Ernst (F 1625) folgte sein erstgeborner Sohn Friedrich 
(f 1634), nach dessen kinderlosem Tode der zweitgeborne Albert (F 1667), auf 
diesen sein einziger Sohn Johann Friedrich (F 1686) und solchem anfangs der 
erstgeborne Christian Albrecht (} 1692), als dieser unvermählt starb, fiel die 
Regierung dem zweiten Bruder Georg Friedrich zu (f 1703), und als auch die- 
ser ohne Gemahlin abging, an den dritten Wilhelm Friedrich (} 1723), der nur 
einen einzigen Prinz, Markgrafen Karl Wilhelm Friedrich, hinterliess (} 1757), 
und dieser ebenfalls nur einen einzigen Prinzen Alexander, welcher im J. 1769 
auch in Baireuth succedirte. Mit ihm erlosch am 5. Jan. 1806 die ganze mark- 
gräfliche Linie im fränkischen Lande, nachdem derselbe schon am 22. Dec. 1791 
zu Gunsten der Krone Preussen auf seine sämmtlichen Lande verzichtet hatte. 
Die Wiedervereinigung dieser alten Stammlande mit der Primogenitur hatte 
schon längst die preussischen Herrscher beschäftigt. Schon K. Friedrich I. hatte 
einen solchen Vergrösserungsplan entworfen. Am 23. Nov. 1703 und 13. Sept. 
1704 kamen die Verträge dieses Königs mit dem apanagirten Prinzen des Bay- 
reuthschen Hauses, Markgrafen Christian Heinrich zu Stande, auf dessen zahl- 
reicher Nachkommenschaft damals die Erbfolge in den Baireuthischen Landen zu 
beruhen schien. In solchen that dieser Prinz für sich und seine Nachkommen 
auf sein Erbfolgerecht in den fränkischen Fürstenthümern Verzicht und übertrug 
dasselbe auf K. Friedrich I. und dessen Linie, wogegen ihm eine jährliche Pen- 
sion, sammt dem Sitze zu Wasserlingen im Halberstädtischen zugesichert wurde 
und auch seine ältesten Prinzen Georg Friedrich und Albert Wolfgang beschwu- 
ren diese Abtretung ihres Erbfolgerechtes. Kaum war aber ihr Vater 1708 ge- 
storben, als sie diesen Vertrag wieder rückgängig zu machen suchten. Im J. 
1716 kam es sogar 'zu einer Klage beim Reichsoberhaupte; am 13. Mai 1717
	        
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