101 Einleitung. 635
Verlust durch die Herrschaft Hirschlatt bei Tettnang und durch die Säculari-
sation des ihm angewiesenen Klosters Gnadenthal am Fuss des Hohenzoller-
berges. Bei der Gründung des Rheinbundes erhielt Hermann Friedrich die
Souveränetät, allein keinen Territorialzuwachs. (Beim Anfall an Preussen 6!/, Q.M.
mit 20,433 Seelen.) Das Fürstenthum Hohenzollern-Hechingen hatte schon 1798,
in Beendigung eines vieljährigen Streites zwischen Landesherrschaft und Unter-
thanen, eine sehr einfache, aber den dortigen Verhältnissen angemessene, in
ihrem Wirkungskreise freilich sehr beschränkte Landesdeputation erhalten
(Landesvergleich vom 26. Juni 1798). Bei Gelegenheit einer neuen Wahlordnung
erhielten auch die Rechte derselben eine nicht unwesentliche Erweiterung durch
die „Wahlordnung für das Fürstenthum Hohenzollern-Hechingen nebst allgemeinen
Bestiimmungen über Konstituirung und innere Organisation der Landesdeputation“
vom 1. Febr. 1835 (Pölitz-Bülau, Europ. Verfassungen B. IV S. 332). Noch
kurz vor Thoresschluss erhielt das Fürstenthum Hechingen am 16. Mai 1848
eine Konstitution, welche $. 5 verfügt: „Nach gänzlicher Erlöschung des Fürst-
lich Sigmaringschen (resp. Hechingschen) Mannsstammes gelangt die Regierung
an das verbrüderte Haus Hohenzollern-Hechingen (resp. Sigmaringen) oder bei
früherer Erlöschung dieser Linie an Se. Maj. den König von Preussen in der durch
die Erbverträge begründeten Ordnung.“ Auf Hermann Friedrich Otto folgte 1810
sein Sohn Friedrich Hermann Otto, welcher dem deutschen Bunde beitrat.
Auf Friedrich Hermann Otto folgte 1838 sein Sohn Friedrich Wilhelm
Konstantin, welcher am 7. Dec. 1849 die Regierung seines Fürstenthums
kraft der bestehenden Erbverträge an die Krone Preussen abtrat und am 3. Sept.
1869 als der letzte seines Stammes verschied.
II. Hohenzollern -Sigmaringen.
Graf Karl II., der Gründer dieser Linie, erhielt in der Erbtheilung die
Herrschaften Sigmaringen und Veringen und starb am 6. April 1606. Ihm folgte
sein Sohn Johann, welcher ebenfalls am 28. März 1623 in den Reichsfürsten-
stand erhoben wurde; ihm folgte 1638 sein Sohn Meinrad IL, diesem 1681 sein
Sohn Maximilian I. Auf Maximilian I. folgte 1689 sein minderjähriger Sohn
Meinrad II. unter Vormundschaft seines Oheims Franz Anton zu Haigerloch.
Auf Meinrad IL folgte 1715 sein Sohn Joseph Friedrich Ernst in der
Regierung; sein Bruder Franz Wilhelm erhielt von dem Grafen Oswald von Berg,
den Bruder seiner Grossmutter, die Grafschaft Berg und begründete die Nebenlinie
Hohenzollern-Berg in den Niederlanden. Auf Joseph Friedrich Ernst folgte
1776 sein einziger Sohn Karl Friedrich, welcher sich mit der Erbtochter des
Grafen Franz Wilhelm zu Hohenzollern-Berg, Johanna Josepha Sophia, vermählte.
Ihm succedirte sein Sohn Anton Alois Meinrad Franz 1786. Durch den Tod
seiner Mutter Johanna wurde er der Erbe der niederländischen Besitzungen. Diese Be-
sitzungen bestanden aus der eigentlichen Grafschaft Berg, aus der Baronie von Wisch
mit der Stadt, Burg und einigen Dörfern u. s. w. Diese niederländischen Besitzun-
gen gingen in dem Revolutionskriege verloren. Dafür erhielt der Fürst von Sig-