Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

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nastie Braunschweig-Lüneburg oder Hannover angehört, besteigt das Haus Ko- 
burg, in der Person des Prinzen von Wales, den königlichen Thron von Gross- 
britannien und Irland und den Kaiserthron von Indien. 
b. Das Haus Sachsen-Koburg und Gotha auf dem Throne von Portugal. 
Ferdinand, der zweite Sohn des Herzogs Franz von Koburg-Saalfeld 
(geb. amı 28. März 1785, } am 27. Aug. 1851) vermählte sich am 2. Jan. 1816 mit 
Maria Antoinette, Erbtochter des Fürsten Franz Joseph von Kohary. Dieser 
Ehe entsprang Prinz Ferdinand Franz Anton, geb. am 29. Okt. 1816, welcher 
sich am 9. April 1836 mit der Königin Maria II. da Gloria von Portugal (geb. 
am 4. April 1819) vermählte und den Titel „König“ am 16. Sept. 1837 erhielt. 
Nach dem Tode der Königin Maria O. da Gloria, + am 15. Nov. 1853, wurde 
dieser Fürst Regent für seinen minderjährigen Sohn Dom Pedro V. bis zun 
16. Sept. 1855. 
Nach portugiesischem Staatsrechte ging die Tochter des letzten Königs Dom 
Pedros IV. unzweifelhaft ihrem Oheime Dom Miguel vor, dessen rechtswidrige 
Usurpation im Jahre 1834 für immer ihr Ende nahm '). Während die Königin 
Maria Il. für ihre Person noch dem Hause Braganza angehörte, bestieg mit 
Dom Pedro V. am 15. Nov. 1853 das Haus Sachsen-Koburg auch den Thron von 
Portugal. Alle männlichen und weiblichen Nachkommen Sr. Maj. K. Ferdinands 
haben den Vorzug vor den Nachkommen des Dom Miguel. Ebenso ist aber auch 
der Mannsstamm K. Ferdinands unzweifelhaft successionsberechtigt nach Abgang 
der erstgeborenen Linie in den Herzogthümern Koburg und Gotha, nur mit der 
Beschränkung, dass der König von Portugal selbst niemals zugleich regierender 
Herzog von Koburg und Gotha werden kann. 
Der zweite Bruder K. Ferdinands, Prinz August Ludwig Viktor, geb. 
am 13. Juli 1818, wurde, nachdem sein erstgeborener Bruder bei seiner Ver- 
mählung auf das Fideikommiss verzichtet hatte, Majoratserbe der Güter in Un- 
garn und vermählte sich mit Prinzessin Klementine von Orleans, Tochter Ludwig 
Philipps, Königs der Franzosen. Auch aus dieser Ehe ist successionsberechtigte 
Nachkommenschaft vorhanden. Ein dritter Bruder, Prinz Leopold (geb. am 
31. Jan. 1824) ist morganatisch vermählt. 
c. Das Haus Sachsen-Koburg und Gotha auf dem Throne von Belgien. 
Prinz Leopold Georg Christian Friedrich (geb. am 16. Dez. 1790) war 
der dritte und jüngste Sohn des Herzogs Franz von Koburg-Saalfeld. Dieser 
Prinz vermählte sich mit der Prinzessin Charlotte von Grossbritannien am 2. Mai 
1816, welche nach englischem Staatsrecht die „heiress presumtive‘ der englischen 
Krone war, verlor aber seine Gemahlin bereits am 6. Nov. 1817 durch den Tod. 
Am 4. Juni 1831 von dem belgischen Nationalkongresse zum König der Belgier 
1) Vergleiche mein Gutachten über die portugiesische Thronfolge 1854 in meiner Sammluug: 
„Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts‘“. Leipzig 1876. Nr. IV: „Die Thronfolge im Königreiche 
Portugal. Vertbeidigung der Rechte des Hauses Sachsen-Koburg-Gotha auf den Thron von Portugal 
gegen die vermeintlichen Ansprüche des Dom Miguel und seiner Descendenz‘‘, woselbst sich das ganze 
geschichtliche und staatsrechtliche Material zur Entscheidung dieser Frage findet.
	        
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