Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

64 Einleitung. 64 
Reiche nach wie vor Direktor des Corpus Evangelicorum '., Auf Friedrich 
August ]. folgte Friedrich August U. 1733 — 1763, welcher unter dem Namen 
August III. zum Könige von Polen gewählt wurde. Unter seiner Regierung fielen 
Merseburg 1738 und Weissenfels 1746 an die Kurlinie zurück. Ihm folgte sein 
Sohn Friedrich Christian am 5. Okt. 1763 bis 17. Dec. 1763, diesem sein un- 
mündiger Sohn Friedrich August III. unter Vormundschaft seines Vatersbruders, 
des Prinzen Xaver. Friedrich August III. trat 1768 die Selbstregierung an. 
Am 30. Dec. 1777 starb Maximilian Joseph, Kurfürst von Bayern, der letzte 
vom Mannsstamm der Ludwigschen oder Wilhelmschen Wittelsbacher Linie. Die 
älteste Schwester des verstorbenen Kurfürsten von Bayern war die verwittwete 
Kurfürstin von Sachsen, Marie Antonie, die Mutter des Kurfürsten Friedrich 
Augusts III., welche ihre Ansprüche auf den Allodialnachlass ihres Bruders ihrem 
Sohne förmlich abgetreten hatte. Da aber Kaiserin Maria Theresia, welche sich 
als erste und älteste Regredienterbin betrachtete, diese Ansprüche nicht aner- 
kannte, so betheiligte sich Kurfürst Friedrich August an dem bayerischen Erb- 
folgekrieg gegen Oestreich. Ebensowenig wollte der neue Kurfürst von Pfalz- 
bayern, Karl Theodor, den sächsischen Ansprüchen gerecht werden, musste sich 
aber am 13. Mai 1779 in dem Frieden von Teschen verpflichten, für die bayerische 
Allodialerbschaft an Kursachsen in halbjährigen Terminen 6 Mill. Gulden zu be- 
zahlen. Auf dieser Summe beruht die noch h. z. T. fortbestehende, auf ausdrück- 
liche Verträge gegründete, auf der Staatskasse ruhende Sekundogenitur für 
die nachgeborene Descendenz der Stifterin. Ausserdem überliess Karl Theodor 
die ibm im Frieden von der Krone Böhmen abgetretenen Lehnsrechte auf die 
schönburgischen drei Recessherrschaften Glaucha, Waldenburg und Lichtenstein 
an Kursachsen. 
Unter der Regierung Friedrich Augusts III. fanden die grössten weltge- 
schichtlichen Ereignisse der Neuzeit statt, welche auch auf Sachsen bedeutsam 
zurückwirkten. Nach Zusammenbruch des deutschen Reiches trat Sachsen in 
Posener Frieden vom 11. Dec. 1806 dem Rheinbund bei und nahm den Königs- 
titel an. Seitdem nannte sich der bisherige Kurfürst: Friedrich August IL, 
König von Sachsen. Die Annahme des königlichen Titels wurde durch ein 
Patent vom 2. Januar 1807 sämmtlichen Unterthanen bekannt gemacht. In Be- 
ziehung auf die Mitglieder des königlichen Hauses wurde den 9. Febr. 1807 
ein Befehl erlassen, durch welchen die Brüder, Schwestern, Neffen und Nichten 
des Königs den Titel: Königliche Prinzen und Prinzessinnen, auch Königliche 
Hoheit erhielten. 
Der Friedensschluss von Tilsit gewährte dem Könige von Sachsen, ausser 
dem schon früher gegen andere Abtretungen zugedachten Kottbuser Kreise, einer 
Enklave der Niederlausitz von etwa 16 Q. M. und 33,000 Menschen, die Erwer- 
bung des wesentlich aus dem frühern preussischen Polen gebildeten Herzogtbums 
Warschau. Auch wurde damit die Schutzherrlichkeit über die wiederhergestellte 
Republik Danzig verbunden, welche der König von Sachsen mit dem König von 
1) Dr. Ad. Frantz, Das katholische Direktorium des Corpus Evangelicorum. Nach handschrift- 
lichen Quellen dargestellt. 1880.
	        
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