213 in Betreff der fränkischen Suocession etc. 7147
der unbilligen Verfolgung der Irrgläubigen Uns allerdings zu entäußern, sondern
auch, daferne, wieder besseres Verhoffen, die Königl. Chur-Linie verlöschete, und
derselben Lande an einen von Uns und Unserer Descendente gediehen, beyde
daselbst im Schwange gehende Protestirende Religionen, in dem Stande, worinnen
Sie sich dazumahl befinden werden, unverrückt zu belassen, und zu mainteniren,
und keine von Beyden an Ihren wohlhergebrachten Gerechtsamen zu kränken.
Wie dann nicht minder Wir, der König, vor Uns und Unsere Nachfolgere
an der Crohn und Chur, die bündigste Versicherung hiemit von Uns stellen, daß
auff jenen unvermutheten betrübten Erlöschungs-Fall der beyden Marggräflichen
Linien in Francken, wovon oben im 2. Articul versehen worden, Wir, und Unsere
Crohn-Folgern, sothane Lande und Leuthe, bey dem unbehinderten Genuß Ihrer
in Geist- und Weltlichen hergebrachten Rechten und Privilegien, auff alle Weise
belassen, schützen und handthaben werden und wollen.
12.
Haben Wir, der König, zu thätiger Bezeugung der auffrichtigen Wohlmei-
nung, vor die Gloire, Ehre und Würde der Uns so genau verwandten Beyden
Marggräflichen Linien gut befunden und genehmiget, daß beyde Regierende Marg-
graffen in Francken das Wapen und den Titul der von Uns acquirirten Länder,
in specie von Schlesien und der Grafischaft Glatz, auff eben dieselbe Weise, wie
solche von den Printzen des Königl. Chur Hauses geführet werden, zum Zeichen
der eventualen Erb-Folge, in Zukunft annehmen und führen mögen.
Zu Uhrkundt dessen allen, sind von gegenwärtigem Erb-Vertrag Drei gleich-
lautende Exemplaria gefertiget, und von Uns, dem Könige, und Unsers freundlich
geliebtesten Herrn Bruders, Printz Wilhelm von Preußen Lbd. dann Uns, denen
Beyden Regierenden Marggrafien zu Brandenburg unterzeichnet, und von Unser
allerwegen besiegelt worden.
So geschehen in Unserer Königl. Residentz Stadt Berlin den vier und zwan-
zigsten Juny, sodann in Unserer Fürstlichen Residentz Stadt Bayreuth den eilften
July, wie auch in Unserer Fürstlichen Residentz Stadt Onoltzbach den vierzehnden
July im Jahre nach Christi Geburht Ein Tausend Sieben Hundert und zwey und
funfizig.
Fridrich
Wilhelm
Friederich M. z. B. C.
Carl M. z.B.
H. Gr. v. Podewils. Finckenstein.
v. Lauterbach. v. Ellrodt. v. Seckendorff. v. Bobenhausen.
v. Hutten.
Erneuerung der Pactorum Domus
des Königl. Chur- und Fürstlichen
Gesambt-Hauses Preußen und
Brandenburg.