Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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einführen wolle, abgeschafft, doch aber die dabey seyende Bedienten beybehalten, 
und die Picqveurs nach und nach mit Förster diensten Versorget werden sollen. 
Da auch unsers Herrn Bruders Herrn Dieterichs Lbd. gefällig die Hirsch Jagd 
hier in Lande Zu exerciren, So stellen Wier solches Denenselben Zu Dero Re- 
creation, biss Zur Majorennitset unsers ErbPrintzen frey, und wollen Ihnen die, 
bey unserer Jagd seyende Picqveurs, Zu Dero Diensten empfohlen haben, und sol- 
len auch Sr. Lbd. so Viel Hunde gegeben werden, als Ihnen gefällig ist, Von 
unserer Meute Sich auszusuchen. Stellen auch Denenselben Zugleich anheim, ob 
Sie mit unseres Herrn Bruders Herrn Eugene Lbd. Zugleich jagen wollen, doch 
dass Sie die, Zu dieser Jagd erforderliche Kosten, sodann beyde Zusammen tra- 
gen; Wir wollen auch 
Leopold M. F. z. Anhalt. 
dass hinforth nicht so viel Roth- Dann- und Schwartz- WildPrett, alss bisshero 
geschehen, in Lande gehalten, und insonderheit das Dann-WildPrett, soViel mög- 
lich gäntzlich ausgerottet, auch Von RothHirschen und Thieren, nur die Helfte 
so Viel, als itzo sind, beybehalten werden sollen, damit denen Unterthanen, durch 
Selbiges um so weniger Schaden Zugefüget werden möge. 
Funfftzehntens: Der Marstall soll nach unsern Tödtlichen Hintritt, weh- 
render minder Jährigkeit unsers ErbPrintzen ebenfalls eingeZogen und abgeschafft 
werden, so dass alsdann nur gehalten werden sollen. 1. Vor unsern ErbPrintzen 
das SPann Schwartz Braunen, wie auch drey ReitPferde, so Vor Selbigen am 
besten gefunden werden. 2. Ein SPann Pferde samt einer Guten Gutsche für un- 
sere andere Fürstliche Kinder, wie auch wann die Zwey nachgebohrnen Printzen 
anwachsen für jeden derselben Zwey ReitPferde, wie auch für jeden ein Pagen 
und ein Knechte Pferdt, und sollen alle diese Pferde auff des ErbPrintzen Kosten 
angeschafft und biss Zur Majorennitset unserer nachgebohrnen Printzen und Prin- 
cessinnen unterhalten werden. 3. Zwey ReitPferde Vor den Forstmeister Wer- 
Leopold M. F. z. Anhalt. 
ner und Zwey ReitPferde Vor dem HofJäger Trimpler, und 4. Vor die Pagen und 
Knechte Zum Verschicken Sechs Stück Pferde. Auch soll an Se. Königl. Mayt. in 
Preussen unser bestes Pferdt saınmt Sattel und Zeug überschickt und an unseres 
Herr Bruders Herrn Dieterichs Lbd. unsere andere drey besten Pferde, so Sie 
Sich Selbst auszusuchen belieben werden gegeben, alle übrige Pferde aber so bald 
möglich Verkaufft und die Hunde, die unseres Herrn Bruders, Herrn Dieterichs 
Lbd. nicht Verlangen, Verschenkt und abgeschafft werden. 
Sechtzehntens: Wollen wir, dass das itzo Zu bauen angefangene Corps 
de Logis des hiesigen Schlosses in Dach und Fach Vollendts gebracht, sodann aber 
der Bau eingestellet werden, und alles wie es itzo ist, biss Zur Majorennitst un- 
sers ErbPrintzen stehen bleiben solle, damit derselbe nach erlangter Majorenni- 
tet, Selbiges nach seinem Gutfinden ausbauen Könne. 
Leopold M. F. z. Anhalt. 
Siebenzehntens: Verordnen Wier dass Keiner unserer Bedienten oder 
Domestiqven Verstossen und abgeschafft, sondern Selbige, wann Sie nicht Selbst 
um ihre Dimission Ansuchen oder etwas pecciren beybehalten werden sollen, biss
	        
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