Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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IX. 
Der zwischen der Kaiserin Catharina II. und dem Hochfürstlichen 
Hause Anhalt am 22. Novb. 1795 abgeschlossene Recess über das 
Allodium. 
(Ungedruckt. Aus dem Herzoglichen Staatsarchiv.) 
Yon Gottes hülfreicher Gnade, Wir Catharina I. Kayserin und Selbstherr- 
scherin von ganz Russland, von Moskau, Kiew, Wladimir, Nowgorod, Zarin von 
Kasan, Zarin von Astrachan, Zarin von Siberien, Zarin des Taurischen Chersones, 
Frau von Pskow und Grossfürstin von Schmolensk, Litthauen, Wolhinien und Po- 
tolien, Fürstin von Esthland, Liefland, Churland und Semigallen, Samogitien, Ka- 
relen, Twer, Jugorien, Pennien, Wiatka, Bolgarien und anderer Länder, Frau 
und Groszfürstin von Nowgorod, des niedern Landes, von Tschernigow, Räsan, 
Polozk, Rostow, Jaroslawl, Beloosero, Udorien, Obdorien, Kondien, Witepsk, 
Mstislawl, der ganzen nördlichen Gegend Gebieterin und Frau des Landes Iwerien, 
der Kartalinischen und Grusinischen Zaren, und des Kabardinischen Landes, 
der Tscherkassischen und Gebürg-Fürsten und anderer Erbfrau und Beherr- 
scherin: 
Urkunden hiermit und fügen zu wissen, dass nachdem der Durchlauchtige 
Fürst, Herr Friedrich Albrecht, regierender Fürst zu Anhalt-Bernburg, kraft der 
von Uns Seiner Durchlaucht, zur Besitzergreifung des Uns zugefallenen Anhalt 
Zerbstischen Allodii ertheilten unumschränkten Vollmacht, auch mit Zuziehung und 
Beytritt Ihro Durchlaucht der verwittweten Fürstin Friederiken Augusten Sophien 
zu Anhalt-Zerbst als der von Uns auf Ihre Lebenszeit eınannten Nutzniesserin der 
ganzen Uns anheim gefallenen Erbschaft mit den sämmtlichen Durchlauchtigen 
Fürsten zu Anhalt, als Lehnsfolgern des Fürstlich Zerbstischen Landesantheils, 
über die Absonderung ersterwähnten Allodii vom Feudo, und dessen schliessliche 
Bestimmung, in Unterhandlung getreten ist, und sich sofort mit gedachten Fürst- 
lichen Herren Lehnsfolgern dahin verstanden bat, dass zur Vermeidung aller mit 
einer solchen Auseinandersetzung unzertrennlich verbundenen Schwierigkeiten, der 
ganze Fürstlich Zerbstische Allodial- Nachlass in eine an Uns zu zahlende Aver- 
sional-Summe verwandelt werden solle: So haben zu dem Ende und zur vollkom- 
menen Beendigung dieses Geschäfts, gedachte Seine Durchlaucht zu Anhalt - Bern- 
burg, nebst Dero Durchlauchtigen Frau Schwester der verwittweten Fürstin zu 
Anhalt-Zerbst, durch Ihre dazu substituirte und ernannte Mandatarien einer 
Seits, und die sümmtlichen Fürstlichen Herren I,ehnsnachfolgern durch das von 
Ihnen specialiter dazu committirte Administrations-Collegium in Zerbst anderer 
Seits, in gedachter Stadt Zerbst eine Zusammentretung veranstaltet, in welcher 
nach reiflich in der Sache gepflogener Ueberiegung von beyden Theilen nachstehen- 
der Vergleichs- Recess verabredet und geschlossen worden ist, der wörtlich also 
lautet:
	        
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