Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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tion eigenhändig unterschrieben, und derselben Unser Kayserlich Insiegel bey- 
druken lassen. 
Gegeben zu Sanct Petersburg den eilften Februarii nach Christi Geburth Ein 
Tausend Sieben Hundert und Sechs und neunzix, Unserer Regierung in Russland 
das vier und dreissigste und in Taurien das vierzehnte Jahr. 
. 8.) Catherina 
Graff Johann von Ostermann. 
Yon Gottes hülfreicher Gnade Wir Catharina die Zweite Kayserin und Selbst- 
herrscherin von ganz Russland, von Moskau. Kiew, Wladimir, Nowgorod, Zarin 
von Kasan, Zarin von Astrachan, Zarin von Siberien, Zarin des Taurischen Cher- 
sones, Frau zu Pskow, und Grossfürstin von Sınolensk. Litthauen,, Wolhinien und 
Podolien, Fürstin von Ehsthand, Liefland, Churland und Semigallen, Samogitien, 
Karelen, Twer, Jugorien, Permien, Wiatka, Bolgarien und anderer Länder, Frau 
und Grossfürstin von Nowgorod des niedern Landes, von Tschernigow, Räsan, Polozk, 
Rostow, Jaroslawl, Beloosero, Udorien, Obdorien, Kondien, Witepsk, Mstislawl, der 
ganzen nördlichen Gegend Gebieterin und Frau, des Landes Iwerien, der Kartalinischen 
und Grusinischen Zaren, und des Kabardinischen Landes, der Tscherkassischen und 
Gebürg-Fürsten und anderer Erbfrau und Beherrscherin: urkunden hiermit und 
fügen zu wissen, dass wiewohl Wir fest entschlossen sind über die pünktliche Er- 
füllung alles dessen genau zu halten, was in dem zwischen Uns und den Durch- 
lauchtigen Fürsten zu Anhalt, als Lehnsfolgeren des Fürstlich Zerbstischen Landes 
Antheils, den 22!ea Novembris 1795. in Zerbst geschlossenen Vergleichs - Recess 
festgesetzet worden ist; so haben Wir nichts desto weniger den Umständen gemäs 
befunden, von der übereingekommenen Aversional- Summe der 175,000 Reichs- 
Thaler die Eutinische Dotal-Gelder von Zehn Tausend ReichsThalern samt denen 
noch rückständigen Interessen von fünfzehnhundert Reichs-Thalern dergestalt ab- 
zuziehen, dass ebengedachte Summe als ein von weyland Unserer Frau Mutter 
Durchlaucht gebohrenen Herzogin von Holstein, mit dem übrigen Fürstlich Zerb- 
stischen Allodial- Nachlass, von Uns vererbtes, und bis jetzo bey der Fürstlich 
Eutinischen Kammer zinslich gestandenes Heyrathsgut, Uns von den Fürstlichen 
Herren Lehinsfolgeren, als wie eine von Ihnen Selbst auf das verglichene Aver- 
sional-Quantum der 175,000 Thlr. bereits geleistete AbschlagsZahlung aus dem 
Grunde angerechnet werden möge und solle, weil die in Zerbst sich anwesend be- 
fundenen Allodial-Mandatarii dem dortigen Adıninistrations-Collegio bey Schlies- 
sung des Vergleichs -Recesses, mit der vou Uns genehmigten Cession des ganzen 
Allodial-Nachlasses, auch die, ihrer Meynung nach, in Eutin noch ausgestande- 
nen 11,500 Thir. bona fide mit abgetreten haben, da Wir doch damals schon 
über dieses nemliche Capital, zu Gunsten Unseren Herren Vetters des Fürsten 
Bischofs zu Lübek und Herzogs Administrators zu Oldenburg, Peter. Eriedrich, 
Ludwig. Durchlaucht. disponiret und demselben die Bezahlung dieser Summe aus 
Kayserlichenn Wohlwollen erlassen hatten. 
Als wollen Wir demnach und in Rücksicht dieses von beyderseitigen Bevoll-
	        
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