Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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mächtigten nicht vorhergesehenen Vorfalls mehrerwähnte Summe von Eilftausend 
fünfhundert Reichsthaleren von der in dem Vergleichs - Recess vom 22t°= Novem- 
ber des verflossenen Jahres stipulirten Aversional Summe solchergestalt abzurech- 
nen, Uns gefallen lassen, dass eben dieselbe Summe von 175,000 Rthir. nunmehr 
bis auf hundert und drey und sechzig Tausend fünf Hundert Thaler herunterge- 
setzt werde, genehmigen auch bestätigen uni ratificiren dieses eben so feyerlich 
für Uus und Uusere Erben und Nachkommen, als wenn gegenwärtiges Anhangs- 
Instrument, Wort für Wort, in unsere Haupt-Ratification mit eingerückt worden wäre. 
Gegeben zu Sanct Petersburg den eilften Februarii nach Christi Geburth Ein 
Tausend Sieben Hundert und Sechs und neunzig, Unserer Regierung in Russland 
das vier und dreysigste und in Taurien das vierzehnte Jahr. 
(L. S.) Catherlna. 
Graff Johan von Ostermann, 
  
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Albrecht, Ältest Regierender Fürst zu 
Anhalt, Herzog zu Sachsen, Engern und Westphalen, Graf zu Ascanien, Herr zu 
Bernburg und Zerbst u. s. w. des Russisch Kayserl. St. Andreas Ordens Ritter 
u. 8. w. genehmigen und ratificiren für Uns, Unsere Erben und Fürstliche Nach- 
folger, den zwischen dem Fürstl. Anhalt. gemeinschaftlichen Landes Administra- 
tions-Collegio zu Zerbst, und den substituirten und ernannten Allodial-Bevoll- 
mächtigten über den Fürstl. Zerbstischen Allodial- Nachlass, bis auf Allerhöchste 
und Höchste Approbation abgeschlossenen Aversional-Vergleich de dato Zerbst den 
22'e@ November 1795. wie solcher originaliter hier angeheftet ist, in allen seinen 
Punkten und Clauseln, und wollen, dass darüber stets und unverbrüchlich gehal- 
ten werden. 
Urkundlich haben Wir die gegenwärtige Ratification eigenhändig unterschrie- 
ben und mit Unserem Fürstlichen Innsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen Ballenstedt, den 3. Dezember 1795. 
F. A. F. z. Anhalt u. s. w. 
(L. S.) 
Von Gottes Gnaden Wir, Leopold Friedrich Franz, regierender Fürst zu An- 
halt, Herzog zu Sachsen, Engern und Westphalen, Graf zu Ascanien, Herr zu 
Zerbst, Bernburg und Gröbzig u. s. w. Ritter des Königlich Preussischen schwar- 
zen Adler-Ordens u. s. w. genehmigen und ratifieiren, für Uns, Unsere Erben 
und Fürstliche Nachfolger, den zwischen dem Fürstl. Anhalt. gemeinschaftlichen: 
Landes - Administrations-Collegio zu Zerbst, und den substituirten und ernannten 
Allodial-Bevollmächtigten über den Fürstl. Zerbstischen Allodial-Nachkıss, bis auf 
Allerhöchste und Höchste Approbation abgeschlossenen Aversional-Vergleich de 
dato Zerbst, den 22te= November 1795. wie solcher originaliter hier angeheftet 
ist, in allen seinen Punkten und Clauseln, und wollen, dass darüber stets und 
unverbrüchlich gehalten werde.
	        
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