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August Christian Friedrich, auch nach dem inmittelst erfolgten Absterben Herrn
Friedrich Albrechts, nunmehro von Herrn Alexius Friedrich Christian, sämtlich
regierenden Fürsten zu Anhalt-Dessau, Bernburg und Cöthen, Grafen zu Ascanien,
Herrn zu Zerbst und Bernburg u. s. w. Commissarien und Gevollmächtigte verord-
net worden, welche sowohl wegen obermeldeter in Besitz genommenen Ortschaften,
als auch überhaupt wegen einer neuen Verleihung des Guts Walternienburg, so wie
der Uns ebenfalls als erledigtes Mannlehn anheim gefallenen Holzmark an der Al-
bitzbach, und der dabey festzusetzenden billigen Bedingungen Unterhandlungen ge-
pflogen, auch wegen beyderley Gegenstände bis auf der Chur und Fürstlichen Her-
ren Principalen Ratification gewisse Punkte verahredet, und geschlossen, und sel-
bige unterm 15.te® Junii 1796 in einen Recess gebracht haben, welcher originaliter
hier eingeheftet also lautet:
Zu wissen: dass, als Ihro Churfürstl. Durchl. zu Sachsen, nach gänzlicher
Erlöschung des Fürstlich Anhalt-Zerbstischen Mannsstammes, das Amt Walternien-
burg nebst Zubehörungen als eröfnetes Mannlehn anheimgefallen, jedoch Höchst-
dieselben auf der Herren Fürsten zu Anhalt-Dessau, Bernburg und Cöthen, Durchl.
wiederholtes Ansuchen um dessen neue Verleihung, in Betracht des bisherigen
freundnachbarlichen Benehmens ermeldter Herren Fürsten Sich bewogen gefunden,
solche unter gewissen Bedingungen zu bewilligen, auch zu dem Ende, bey Gelegen-
heit der, über einige, bey der ChurSächsischen Besitzergreifung im besagten heim-
gefallenen Lehn, mit dazu gezogene, Fürstlich- Anhaltischer Seits aber, als zum
Zerbstischen Gebiete gehörig angesehene Ortschaften, durch die von beyden Thei-
len alhier zusammen geordneten Commissarien und Gevollinächtigten gepflogenen
Unterhandlungen, diese auch auf die Ueberlassung ermeldeten Maunlehns Walter-
nienburg und die dabey festzusetzenden Bedingungen zugleich mit erstrecket wor-
den, nach reifer Erwägung bis auf Höchste Ratification nachfolgender Recess ver-
abredet und geschlossen worden sey.
1.
FRE Ihro Churfürstl. Durchlaucht zu Sachsen überlassen für Sich,
teraienburg und Dero Erben, Erbnehmer und Nachfolger der jetzt regierenden Her-
Zubebörungen. ren Fürsten Leopold Friedrich Franz, Alexius Friedrich Christian
und August Christian Friedrich zu Anhalt-Dessau, Bernburg und Cöthen, Durchl.
und allen Ihren männlichen Leibes Lelns Erben, als ein neues Manulehngut, das
Schloss zu Walternienburg, samınt dem Dorfe, mit Gerichten, Obersten und Nieder-
sten, Lehen, Zinsen, Diensten, Fischereyen, Hölzern, Jagden und den besagten Dör-
fern Kemmeritz, Flötz sonst Osslatz, und Grossen Lüps, sonst Grossen Lubitz ge-
nannt, nebst dem Rittersitze daselbst, mit Gerichten und Rechten, Lehen, Zinsen,
Diensten und allen Gerechtigkeiten, das Rittergut Göbel mit der Unterlehns - Ge-
rechtigkeit, das Schloss Friederickenberg, die Dorfstätte Boley, Pappendorf, jetzt
Packendorf und Trebnitz sammt den Vorwerken, Schäfereyen, Mühlen und anderen
Zubehörungen dabey, mit aller Gerechtigkeit, die Wiener Mark, die Prosekaler Mark,
das Schulzenthum zu Nutha, nicht minder den Zoll und Gleite auf der Elbe bey