Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

„AN 
Baden öffentlich bekannt gemacht und diese drei Herren, zeilher Grafen von 
Hochberg , für Grossherzogliche Prinzen und Markgrafen zu Baden erklärt 
werden. . . . . . . . . . . . 
VIII. Grossherzoglich Badisches Haus- und Familien-Stetut vom 4. October 1817, 
wodurch theils die Untheilbarkeit und Unveräusserlichkeit des Grossherzogthums, 
iheils die Rechte und Ordnung der Regierungsnachfolge erklärt werden. 
IX. Grossherzoglich Badische Staatsurkunde vom 4. October 1817, wodurch die 
Frau Tochter zweiter Ehe des Grossherzogs Carl Friedrich, Gräfin Amalie 
von Hochberg, zur Prinzessin zu Baden erklärt wird. . . . 
X. Staatsvertrag von Oestreich, Grossbritannien, Preussen und Russland mit 
Baden vom 10. Juli 1819. . . . . 
Xl. Gesetz über die Civilliste vom 2. Nor. 1831. 
ÄIT, Apanagegesetz vom 21. Jul. 1839. 
Die bayerischen Hausgesetze. 
Einleitung 
1. Tailbriefl! zwischen Herzogen Rueprechten "und Rudolphen von ir selbe und 
anstatt Rueprechten Weyl. Adolphen ihres Bruders Sune an ainem, dan 
Kayser Ludwigen von Rom und seinen Saunen andern Thails. ao. 1329. 
II. Tailbrief zwischen Stephan, Friedrich und Johanness Gebrüder Herzogen auf 
Bayrn de ao. 1392. . . . . . . . . . 
II. Verirag zwischen den Herzogen Albrecht und Wolfgang über den angefallenen 
Landshuter Landantheil, und zugleich Primogenilur-Sanction von 1506. 
IV. Erbeinigung zwischen Pfalz und Bayern von 1724. 
V. Erbvertrag zwischen dem Kurfürsten Maximilian Joseph von Bayern und dem 
Kurfürsten Karl Theodor von der Pfalz von 1766. 
VI. Zweiter Vertrag zwischen Kurbayern und Kurpfalz von 1771. 
VII. Vertrag zwischen Kurbayern und Kurpfalz puncto conslituti mutui possessorii 
von 1774. . 
VII. Der Ansbacher Vertrag vom 12. October 1796. . . 
IX. Königliches Familiengesetz vom 23. Jali 1808. . . 
Seile 
201 
202 
270 
279 
281 
299 
300 
312
	        
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