Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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Breisgau und der Ortenau, bekleideten. Eine sichere Genealogie dieses Ge- 
schlechtes beginnt mit Berthold I. dem Bärtigen von Zähringen im 11. Jahr- 
hundert '). Bis zum Jahre 1052 wird er in allen Urkunden nur als „Graf“ be- 
zeichnet. In diesem Jahre ertheilt Kaiser Heinrich IH. die Anwartschaft auf das 
Herzozthum Schwaben dem Grafen Berthold von Zähringen, aber nach dem Tode 
des Kaisers konnte Berthold die Belehnung mit Schwaben nicht erreichen, als Ent- 
schädigsung wurde ihın die Anwartschaft auf das Herzogthum Kärnthen, nebst 
der Markgrafschaft Verona, verliehen. Ir gelangte im Jahre 1061 zum wirk- 
lichen Besitze dieser Würden; auch erhielt er bei der Belehnung bereits die Zu- 
sicherung der Erblichkeit. Allein schon 1073 nalın der Kaiser Heinrich IV. 
dem Berthold diese wichtigen Reichsämter und derselbe sah sich nun wieder auf 
seine Grafschaften und Stammgüter beschränkt. Aber auch nach dem Verlust die- 
ser Reichsämter führte Berthold den Titel eines Herzogs und Markgrafen fort ?); 
alle Urkunden und Schriftsteller bezeichnen ihn als Herzog, nicht als ob seine 
Hausbesitzungen etwa zu einem Herzogthum erhoben worden wären, sondern weil 
die einmal erworbene Herzogswürde als eine bleibende Auszeichnung des gan- 
zen Geschlechtes betrachtet wurde. Gerade so führte auch Otto von Nordheim, 
nach Verlust des Herzogthums Bayern, den Herzogstitel fort. 
Es war alte deutsche Sitte, dass ein Fürst, welcher mehrere Reichsämter 
besass, bei seinem Tode so theilte, dass der älteste Sohn das Hauptland, die jün- 
gern Söhne die kleinen Aemter als Erbtheil erhielten. Merkwürdig ist, dass Ber- 
thold I. seine Titel in derselben Weise unter seine Söhne vertheilte ?). Sein erst- 
geborner Sohn, einst designirter Nachfolger im Herzogthum Kärnthen, erhielt jetzt 
(1090) wenigstens den Herzogstitel, sein zweiter Sohn den Markgrafentitel. 
Herzog Berthold erhielt die Landgrafschaft im Breisgau, die Stamıingüter im 
Schwäbischen, besonders im Breisgau und in der Ortenau, Markgraf Hermann 
wurde auf die fränkischen Hausbesitzungen im Ufgau und Kraichgau abgetheilt. 
So entstanden zwei völlig getrennte Linien, die herzogliche und die mark- 
gräfliche. Da erstere bald ausgestorben ist, so verfolgen wir ihre Schicksale 
zuerst. 
l. Die Merzöge von Zähringen, wit der Nebenlinie der Herzöge von Teck. 
Stifter dieser Linie ist der erstgeborne Sohn Bertholds I., Herzog Berthold II., 
welcher von seinem Schwiegervater, Rudolf von Rheinfelden, die reichen rheinfel- 
dischen Stammgüter, besonders die Besitzungen im ostjuranischen Burgund, erwarb, 
als Prätendent um die schwäbische Herzogswürde auftrat und die Reichsvoigtei 
4) Schöpflin T. !. p. 38. 
2) Quid frequentius, sagt Schöpflin a. a.0., quam ul principes viri, dignitatibus amissis, 
nomina tamen earum sibi semper conservent. 
} Herm. Schulze, Das Recht der Erstgeburt 9. 142. Schöpflin p. 61: „Tituli cum 
opibun Yatris inter Bertholdum et Hermannum divisi sunt. Senior Ducis, junior Marchionis 
elogio inclaruerunt. Uterque lineam suam propagavit atque opes oxtendit.“
	        
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