Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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der höchbergisch -sausenbergischen Linie ihre Zustimmung ertheilt’). Im Jahre 
1418 starb aber Otto ]I., als der Letzte seines Stammes, unverehelicht, und so fie- 
len denn, kraft des geschlossenen Kaufvertrages von 1414, die hochbergischen 
Lande, mit Uebergehung der nühern sausenbergischen Agnaten, an die markgräf- 
lich badische Hauptlinie ?). 
B. Dic bochbergisch- sausenbergische Speziallinic (1300 — 1503). 
Stifter dieser Speziallinie war Rudolf I., der jüngere Sohn Heinrichs U., 
welcher bei der väterlichen Erbtheilung die Burg Sausenberg als Hauptbesitzung 
erhalten hatte. Im Jahre 1311 erwarb Rudolf, wahrscheinlich durch eine Erb- 
schaft seiner Gemahlin, die Herrschaft Röteln, zunächst zur Hälfte, 1315 trat 
der letzte Sprössling der Herren von Röteln, Propst Lutold, durch eine Schenkung 
unter Lebenden, alle seine Rechte und Ansprüche auf Röteln an Heinrich, den 
ältesten Sohn Rudolfs ab ?), so dass nun die ganze Herrschaft Röteln zu den 
sausenbergischen Hausbesitzungen kam und dabei verblieb. Seitdem nannten sich 
die Herren seiner Linie „Markgrafen von Hochberg, Herren von Röteln‘‘ oder wur- 
den oft kurzweg als „Marchiones Roetelani‘‘ bezeichnet. 
Rudolfs drei Söhne, Heinrich, Rudolf und Otto, erhielten alle einen Antheil 
an der väterlichen Erbschaft; allein schon 1318 starb der älteste Sohn Heinrich 
ohne Descendenz, nun regierten die beiden andern, Rudolf und Otto, wie es scheint, 
gemeinsam. Rudolf Il. starb 1352, hinterliess aber einen Sohn, Rudolf II, 
dessen Vormundschaft sein Oheim Otto, mit der Regierung über die sausenbergi- 
schen Lande, übernahm. Als Rudolf III. die Mündigkeit erreicht hatte, nahm sein 
Oheim Otto mit ihm eine Mutscharung vor, wobei der Neffe die Hälfte der Burgen 
Sausenberg, Brombach und Lörrach mit ihren Pertinenzien erhielt; dabei regierten 
aber Beide in (Gemeinschaft. Als aber im Jahre 1384 Otto kinderlos starb, ver- 
einigte Rudolf III. (1384 — 1428) alle sausenbergischen und rötelschen Besitzungen 
(„totius Sausenbergicae ac Roetilanae dynastiarum solus possessor‘). Auch Ru- 
dolf III. überlebte nur Ein weltlicher Sohn, Wilhelm (1428— 1441), welcher 
1441 die Regierung seiner Lande an seine beiden Sölme, Rudolf und Hugo, wegen 
der darauf haftenden Schuldenlast abtrat. Die beiden unmündigen Söhne kamen 
unter die Vormundschaft des Grafen Johann von Freiburg. Nachdem sie mündig 
geworden waren, behielten sie die Regierung in Gemeinschaft und erwarben durch 
Schenkung von ihrem chemaligen Vormund die Herrschaft Badenweiler. Da 
Hugo 1444 unvermählt starb, so war Rudolf IV. wieder Alleinherr der sausen- 
bergischen Besitzungen. 
Dieser Fürst erwarb, nach dem Aussterben des Hauses Freiburg 1457, durch 
Abstammung von seiner Grossnutter Varenne und durch Testament Johanns 
4) Schöpflin I. p. 374. 
2) Schöpflin I. sagt von den hochbergischen Markgrafen p. 376: „Ducentos per annos 
nonnisi ‚quinque generationibus propagati, terrarum divisionibus, inter se debiles semper et 
inglorii.* 
3) Die Urkunde steht bei Schöpflin, Codex diplomaticus J. p. 348.
	        
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