Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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ebenso Steyermark, die Grafschaft Tyrol, die welschen Besitzungen im Augst- 
und Ammergau waren losgelöst, auch die geistlichen Fürsten emancipirten sich 
immer mehr von dem herzoglichen Banne; doch bot das Herzogsamt manche Ge- 
legenheit, die Haushesitzungen zu vergrössern und abzurunden. Schon Otto, der 
erste Herzog aus dem Hause Wittelsbach, erwarb durch Kauf die erledigte Graf- 
schaft Konrads IH., Grafen von Dachau, des letzten männlichen Sprossen dieses 
Zweiges des Hauses Scheiern, eine Erwerbung, wodurch die wittelsbachischen Be- 
sitzungen an der Donau und Paar mit den neuen Anlagen zu München, welches 
von Otto bereits zur Stadt erhoben war, in unmittelbare Verbindung kanıen }). 
Die durch das Herkommen erblich gewordene Pfalzgrafschaft überliess Herzog 
Otto I. seinem Bruder Otto dem Jüngern, mit dessen Sohne, Otto VIII, diese jün- 
gere pfalzgräfliche Linie zu Ende ging (1208). 
Herzog Otto I. hinterliess 1183 nur Einen Sohn, Ludwig I., welchem Kaiser 
Friedrich I., trotz seiner Minderjährigkeit, das väterliche Herzogthum verlieh 2). 
Die Herzogin-Wittwe erhielt die Aufsicht über die Erziehung des neunjährigen 
Herzogs, seine drei Oheime übernahmen die Vormundschaft, die Verwaltung der 
Stammgüter und die Regierungsgeschäfte des Herzogthums ?). 
Ludwig I. erwarb beim Aussterben des reichbegüterten Geschlechtes der Burg- 
grafen von Regensburg die grossen Besitzungen dieses Hauses im Jahre 1185, die 
Burggrafschaft wurde dem Herzogthum Bayern einverleibt. 
Im Jahre 1192 wurde Herzog Ludwig auf einem Reichstag zu Worms mit 
dem Schwert umgürtet. Dieser Akt endigte die Minderjährigkeit und der acht- 
zehnjährige Herzog trat nun die Selbstregierung an. 
Im Jahre 1208 ermordete Pfalzgraf Otto VIII. von Wittelsbach den Kaiser 
Philipp von Schwaben; die Acht vollzog Ludwig als Herzog von Bayern, welchem 
König Otto auch die Lehensgüter des Geächteten verlieh. Bei dieser Gelegenheit 
zerstörte Ludwig auch Schloss Wittelsbach, die alte Stammburg seines Geschlech- 
tes, welche zur Sühne des Verbrechens der Erde gleich gemacht wurde. Die pfalz- 
gräfliche Würde in Bayern erhielt der Graf Rapoto von Ortenburg, weiblicher Seits 
ein Sprössling der alten chiemgauischen Pfalzgrafen. 
König Otto IV. ertheilte bei dieser Gelegenheit dem Herzog Ludwig, um sich 
den mächtigen Wittelsbacher zu verbinden, einen Lehensbrief, in welchen: dieser 
König, der Nachkomme des abgesetzten Welfenherzogs, die Erblichkeit des Her- 
zogthums Bayern für Ludwig und seine Nachkommen ausdrücklich anerkannte ®). 
Die wichtigste Erwerbung machte Ludwig I. durch die Belelnung, welche 
ihm Kaiser Friedrich II. für die Pfalzgrafschaft bei Rhein im Jahre 1214 crtheilte; 
seit dieser Zeit nahım Ludwig I. den Titel eines Pfalzgrafen bei Rhein an, ob- 
gleich er noch nicht sofort in den thatsächlichen Besitz der Lande kam. Die wirk- 
liche Erwerbung gelang ihm erst später durch Verhandlungen und besonders durch 
4) A. Buchner V. $, 15. 
2) Chron. S. Petri in Menkenii Script, III. a. 1183: „Otto obiit, Ailius vero ejus Lude- 
vigus puer ducatum per graliam g’peratoris obtinuit.“* 
3) A. Buchner V. S. 18. 
4) Die Urkunde bei Aettenkhover, Geschichte der Herzöge von Bayern S. 157. 
L. 15
	        
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