Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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stenthum Zweibrücken mit aller Landesherrlichkeit der erstgeborue Sohn, Jo- 
hann II., der zweite Sohn, Friedrich Casimir, als fürstlichen Ansitz Landsberg, 
der dritte Sohn, Johann Casimir, Kleeburg. Die erstgeborme Linie Johonns 1. 
erlosch in Mannsstamm mit Pfalzgraf T'riedrich von Zweibrücken und das Fürsten- 
thum Zweibrücken fiel an Friedrich Ludwig von Landsberg, Aber auch dieser 
starb ohne männliche Descendenz 1681 und so fiel Zweibrücken zuletzt an die 
kleeburgische Linie. 
Der Stifter dieser dritten zweibrückenschen Linie war Johann Casimir, 
vermählt mit Katharina, des schwedischen Königs Carls IX. Tochter; nach der Ab- 
dankung Christinas ward sein Sohn Carl Gustav König von Schweden als Carl X. 
und mit ihm kam die Dynastie Pfalz-Zweibrücken-Kleeburg auf den 
schwedischen Thron. Ihm folgte in Schweden Carl XI., welcher von seinem 
Vetter auch Landsberg und Zweibrücken erhielt, diesem wieder Carl XO., welcher 
den zweibrückenschen Mannsstamm auf dem schwedischen Thron beendigte (1718). 
Von ihm erbte der letzte überlebende Prinz der kleeburgischen Linie, Gustav 
Samuel Leopold, Kleeburg, Landsberg und Zweibrücken. Mit seinem kinder- 
losen Tode erlosch 1731 die ganze zweibrückensche Linie. 
Nach langen Streitigkeiten wurde im Jahre 1733 ein Vergleich zwischen Kur- 
pfalz und Birkenfeld geschlossen, kraft dessen die birkenfeldische Linie das er- 
ledigte Herzogtum Zweibrücken erhielt (seitden Zweibrücken-Birkenfeld), 
die übrigen Lande kamen an die Kurlinie. 
3. Die birkenfeldische Linie. 
Der Stifter dieser Linie, Carl, war der fünfte Sohn Wolfgangs und starb 
1600; er hatte drei Prinzen, Georg Wilhelm, Friedrich und Christian I. Die Suc- 
cession derselben regelte er durch sein Testament von 1597; aber nur der dritte 
Sohn, Christian I, hatte bleibende männliche Descendenz. Er erwarb von Zwei- 
brücken das Amt Bischweiler und starb 1654 mit Hinterlassung zweier Söhne, 
Christians U. und Johann Carls. Als diesen 1671 auch die birkenfeldische 
Hauptportion zufiel, machten sie 1673 einen Vergleich, in welchem der ültere Bru- 
der Bischweiler und Birkenfeld erhielt, *doch so, dass dem zweiten Bruder der 
dritte Theil der Landeseinkünfte gegeben werden musste Beide Brüder leg- 
ten eigene Linien an. 
a. Birkenfeldische Hauptllinie (seit 1733 Birkenfeld - Zweibrücken). 
Christian IL zeugte Christian III., welchem 1733 Zweibrücken zufiel, «lieser 
hatte seinen erstgebornen Sohn Christian IV. zum Nachfolger. Als der letztere 
ohne Erben starb, folgte ihm scin Neffe Carl August, der erstgeborne Sohn des 
Pfalzgrafen Friedrich Michael, welcher zur katholischen Kirche übergetreten war. 
Dieser Carl August (7 1795) spielte durch seinen agnatischen Protest iu 
den bayerischen Successionsangelegenheiten nachher eine so bedeutsame Rolle. Ihm 
folgte 1795 sein Bruder Maximilian Joseph im Herzogthum Zweibrücken. wurde 
1799 Kurfürst von Pfalz-Bayern, 1805 König von Bayern.
	        
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