Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

13 
des anhaltischen Gesammthauses, zu Dessau, Bernburg, Zerbst und Köthen, deren 
besondere Schicksale wir nun zu verfolgen haben. Wir beginnen mit der Ge- 
schichte derjenigen Linien, welche bereits erloschen sind. 
IV. Die vier Speziallinien des Hauses Anhalt. 
A. Die zerbstische Linie. 
Der Stifter dieser Linie war Fürst Rudolf, der vierte Sohn Joachim Ernsts; 
er starb 1621. Seine zweite Gemahlin, Magdalena von Oldenburg, Grafen Jo- 
hanns XVI. fünfte Tochter, brachte die Aussicht zur Erbfolge in einen Theil der 
oldenburgischen Lande auf ihre Nachkommenschaft. Auf Rudolf folgte sein ein- 
ziger Sohn Johann 1621 — 1667. Unter diesem fanden nicht unbedeutende Er- 
werbungen für die zerbstische Linie statt. Vermöge mehrerer Verträge mit Barby, 
Kursachsen und den anhaltischen Vettern fiel, nach dem Abgange der Grafen 
Barby, Mühlingen als erledigtes anhaltisches Lehen an Johann, ebenso kam das 
Amt Walter-Nienburg, auf welches Anhalt eine kursächsische Lehnsanwart- 
schaft hatte, 1669 als sächsisches Lehen an Anhalt und durch speziellen Vertrag 
an die Linie Zerbst), ebenso Dornburg, nach dem Tode des von Münchhausen, 
dem es geliehen worden war; Möckern erhielt Johann als Lehen vom Domca- 
pitel zu Magdeburg”). Am wichtigsten aber war der Anfall der Herrschaft Je- 
ver in Ostfriesland. Die Herrschaft Jever an der Nordsee, zwischen Oldenburg 
und Ostfriestand gelegen*), hatte seit dem vierzehnten Jahrhundert erbliche Häupt- 
linge, welche dieses Ländchen, nach Art der alten Dynastieen, als ein reichsfreies, 
unmittelbares Allodium besasen. Maria, die letzte und einzige Erbin dieses Dy- 
nastengeschlechts, trug 1532 die Herrschaft Kaiser Karl V. als burgundisches Le- 
hen auf und setzte 1573 den Grafen Johann XVI. zu Oldenburg zu ihrem Erben 
ein. Nach dem Tode Marias im Jahre 1575 nahm dieser die Herrschaft in Besitz 
und wurde zu Brüssel 1588 damit belieben. Johann XVI. hatte einen einzigen 
Sohn, Anton Günther, dessen Schwester die oben erwähnte Magdalena von Anhalt- 
Zerbst war. Da Anton Günther keine ehelichen Leibeserben zeugte, so war seine 
Schwester Magdalena und deren Sohn Jobann von Zerbst nächster Erbe der Herr- 
schaft Jever. Dies bestätigte auch Anton Günther in seinem Testamente von 1663, 
worin er zugleich die Untheilbarkeit und Individualsuccession für diese Herrschaft, 
sowie die althergebrachte cognatische Succession nach gänzlichem Abgange der 
männlichen Linie sanktionirte, doch sollten auch die Fräulein ratione majoratus 
et primogeniturae succediren®). Nach dem Tode von Anton Günther, im Jahre 
1667, nahm Johann von Jever Besitz. Johann war vermäblt mit Sophia Au- 
4) Krause II 8. 463, 
2) Stenzela.a. 0. S, 
3) Beschreibung derselben bei Beckmann a, a. 0. Ill. Th. 8. 4821. 
4) Moser, Staatsrecht der Herrschaft Jever $. 6 S 267
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.