Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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Friedrich Franz, am 19. Juli 1814 nicht nur bestätigt, sondern für ein immer- 
währendes Familiengesetz, das von allen Nachkommen beobachtet werden 
sollte, erklärt wurde. Darum wird dasselbe, nebst der Bestätigungsurkunde, aus 
dem herzoglichen Staatsarchiv mitgetheilt. Urkunde XII. 
Auf Leopold Friedrich Franz folgte im Jahre 1817 sein Enkel, Prinz Leo- 
pold Friedrich, der gegenwärtig ältestregierende Herzog zu Anhalt, welcher durch 
den oben erwähnten Staatsvertrag mit Bernburg das ganze Herzogthum Köthen 
1853 übernahm und dasselbe mit den dessauischen Landen zu Einem Herzogthum 
vereinigte.
	        
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