Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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VI 
Haupttheilungsrecess vom 10. December 1636 nebst kaiserlicher 
Bestätigung vom 27. August 1638. 
(Ungedruckt. Aus dem königlichen Siaalsarchiv zu Hannover.) 
Wir Ferdinandt der Dritte von Gottes gnaden Erwöhlter Römischer Kaiser 
zu Allen Zeitten Mehrer des Reichs in Germanien, zu Hungarn Böhaim, Dalmatien 
Croatien vnnd Sclauonien etc. König Ertzhertzog zu Österreich, Hertzog zu Bur- 
gundj, zu Brabant, zu Steyr zu Kämdten zu Crain, zu Lützemburg, zu Württem- 
berg, Ober vnd Nider-Schlesien, Fürst zu Schwaben Marggraue dess Heiligen Römi- 
schen lteichs zu Burgaw, zu Mähren, Ober vnd Nider Laussnitz, Gefürster Graue 
zu Habspurg, zu Tyrol, zu Pfierdt zu Kyburg vnd zu Görtz etc. Landtgraue in 
Elsas, Herr auf der Windischen Marck, zu Porttenaw vnd zu Salins u.s. w. Beken- 
nen offentlich mit disem Brieff, vnnd thun khundt Allermenigelich, dass vns die 
Hochgeborne Friderich Auzustus, vnd Geörge Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüne- 
burg, Vnsere liebe Ohaim vnnd Fürsten, allervnderthenigist vorpringen lassen, alss 
auf Tödtlichen abgang, weiland Friderich Vlrichen, auch Hertzogens zu Braun- 
schweig vnd Lüneburg, zwischen allerseits Fürstlichen Agnaten vnd Lehensfolgern, 
vber der Succession der erledigten Fürstenthumb Graff- vnd Herrschafften, beschwer- 
liche misshelligkaiten entstanden, wassgestait Sy darauf mit guetem wissen, willen 
vnd einhelliger beliebnus, einen aufrichtigen, redlichen vnd wohlgemainten Ver- 
gleich vnd Erbvertrag vnter einander geschlossen vnd aufgerichtet so Vnss dieselbe 
in beglaubter form vorgebracht, auf mass vnd weise, wie von articuln zu articuln 
hernach folget: 
Zuwissen sey yedermenniglich, deme ess vber kurtz oder lange Zeit fürkon- 
men möchte, Alss vff eruolgten tödlichen hintritt dess Weilandt Durchleuchtigen 
Hochgebornen Fürsten vnd Herrn, Herrn Friderichen Vlrichen Hertzogen zu Braun- 
schweig vnd Lüneburg, zwischen allerseits Fürstl. Herrn Agnaten, vnd Lehensfol- 
gern, vber der Succession der erledigten Fürstenthumb Graff- vnd Herrschafften 
beschwerliche misshelligkaiten entstanden, darüber ehe vnd beuor man zu einiger 
Haubttheilung gelangen können, gantze fünf viertheil Jahr fürters auch bisshero 
an vnterschiedenen örttern, benantlich zu Wiemerssen, Vltzen, Braunschweig, Peina 
vnd Zell, kostbare Zusammenkünfften gehaltten, vnd mühesame Handlung, vnd 
zwartten zu Braunschweig im Martio, Aprili Septembri, Octobri, Nouembri vnd 
Decembri dess verlittenen Sechzehenhundert Fünff vnd dreissigisten Jahrs mit Zuzie- 
hung der Braunschweigischen hinterlassenen Räthe vnd Landtschafften gepflogen 
worden, sich aber Ihre alleıseits F. F. G. G. alss nahe Bluetfreunde die von einem 
hohen Fürstlichen Stamm entsprossen vnd posteriren, einen Titul Schilt vnd Helm 
führen, auch dafür inn vnd ausserhalb dess Reichs rühmlich erkennet geehret vnd 
reputiret werden, wohlbedächtiglich erinnert, dass die einige vnd rechte grund 
Veste dieses Vhraltten Hochlöblichen Hauses vnd dessen Wachsthumb auf wahrer
	        
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