Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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Noth, beneben unsers freundlichen Bruders und Vetters Lbd. Liebden eingelassen, 
noch einlassen wollen) gänzlich eusern, keiner soll ohne des andern Vorwissen und 
Mit-Beliebnng einige unnöthige Kriege eingehen, noch sich darein vertieffen, 
dagegen aber einer den andern, wann demselbigen etwas Thätiges angemuthet 
werden solte, treulich beystehen, und einer des andern Angehörige nnd Unter- 
thanen sich nicht weniger, als der Seinigen nach aller Möglichkeit angelegen seyn 
lassen, seine Unterthanen mit ungewöhnlichen Oneribus und Beeden, wie auch mit 
unnöhtigen übermässigen Executionen, Collecten uud Anlagen nicht beschweren, 
sondern einen jeden bey seinen beständig und vernunfftig hergebrachten Rechten 
und Gerechtigkeiten lassen, schüzen und verthätigen, und in Summa alles mit 
Sanftmuth und Mildigkeit guberniren und regieren. 
$. 22. Darentgegen wollen wir allerseits Landschaft hiemit treulich ermahnet 
haben, dass sie sich nicht allein für allen Diffensionen und Misshelligkeiten, 
bevorab aber Scissuren und Spaltungen, als dem Zunder alles Ubels hüten, die- 
selbige als das Verderben selbst meiden, sondern vielmehr in allen benebst den 
Fürsten für einen Mann treten, sich als Brüder und Glieder eines Fürstlichen 
Hauses und gleichsaın eines Leibes gegen einander bezeigen, und alle ilıre Ratlı- 
schläge, Thun und Lassen unter sich auf gute Einigkeit, und, so viel möglich, 
einhellige Conformität und gegen beederseits regierenden Landes-Fürsten uf 
schuldigen unterthänigen Gchorsam und einmüthige Treue, Liebe und Subjection 
einrichten, alles Widrige euserst meiden, und da sich das etwa erregte, deswegen 
gehörende bescheidentliche Erinnerung thun, und so viel an- und bey Ihnen, sich 
mit höchsten Fleisse angelegen seyn lassen, damit so wohl unter den Herren 
selbsten, als unter den Heıren und Unterthanen alles in wahrer Gottselig- 
keit, stiller Ruhe, und gutem Friede hergehe, dann alle etwa in- 
stehende Altercationcs und Streitigkeiten mit dem benachbarten abgethan, und 
aus dem Wege gereumet werden; Geschicht das, werden sie des Allerhöchsten, 
als eines GOttes des Friedens, reichen Segen zu erwarten, an jenem herrlichen 
Tage es gegen uns, unsere Posterität und jedermänniglichen zu verantworten 
haben, und nur lauter Benedeyung, auf Gegenfall aber GOttes Zorn, Fluch und 
alles Unglück, dafür sie seiner Göttlichen Majestät Allmacht väterlich behüte, zu 
erwarten haben. 
$. 23. Alldieweil wir auch unsere Räthe und Diener Treue und Aufrichtig- 
keit jedesmahl verspüret haben, und nechst GOttes Wort selbsten. die Erfahrung 
bezeuget, was durch unzeitige Aenderung vor Unheil, Confusion und Zerrüttung 
erfolget, so wollen wir unsere Söhne hiemit väterlich und ernstlich erınahnet 
haben, dass sie niemand ohne erhebliche wichtige Ursachen beungnaden, noch 
leichtlich zu einer Aenderung schreiten, oder sich bewegen: Inssen, sondern viel- 
mehr nach dem Exempel unser hochlöblichen Vorfahren cinem jedem bey einfallen- 
den Alter oder sonst zustehenden Leibs- Unvermögenheit, wie auch den Kindern 
nach deren Tode, alle mögliche Gnade und Vorschub leisten und erweisen. 
&. 24. Weiter, als wir Uns erinnern, dass unsere hochlöbliche Vorfahren, 
unter sich allerhand nuzbahre und heilsame Erbvereinigungen ufgerichtet, darinnen 
unter andern Oppignorationes und Alienationes derer zu unseren Fürstenthümern
	        
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