Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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H. Johann Georgen, H. Emanuel und H. Victor Amadeen Fürsten zu Anhalt, für 
sich und dann von Fürst Johann Georgen zu Anhalt in bestätigter Vormundschafft 
und Krafft habender Vollmacht von der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, 
Frauen Sophien Augusten, verwittbeten Fürstin zu Anhalt, gebohmen Hertzogin 
zu Schlesswig Hollstein Stormarn und der Dittmarssen, Gräfin zu Ascanien, Olden- 
burg und Delmenhorst, Frauen zu Zerbst, Bernburg, Jever und Kniphausen, und 
den Durchlauchtigsten Fürsten und IIerrn, Herrn Ludwigen, LandGrafen zu Hes- 
sen, Fürsten zu Hirschfeld, Grafen zu Catzen Ellenbogen, Dietz, Ziezenheim, Nidda, 
Schaumburg, Isenburg und Büdingen, als auch allerznädigst bestätigten Vormün- 
derin und Mittvormundes derer auch Durchl. Fürsten und Ilerren Günthers, Herrn 
Johann Adolphs, und H. Johann Ludwigen Fürsten zu Anhalt, Grafen zu Ascen- 
nien, Herm zu Zerbst, Bernburg. Jever und Kniphausen u. s. w. unterschrieben, be- 
siegelt, und dadurch das in obangezogenen Erb-Vertrag bestätigte Seniorat mit 
aller hohen Fürstl. Interessenten Einwilligung nützlich befestiget werden können, 
wie folgendergestalt lautet: 
1) Verbleibet es allerdings bey dem zwischen Ilerrn Friedrichen, H. Johann 
Christseel. Gedächtnüss, H. Lebrechten, IH. Emanuel und Victor Amadeen Fürsten 
zu Anhalt u. s. w. Verkäuflern an einen und Johann Georgen Fürsten zu Anhalt 
Käufern am andern Theile am 39. August Anno 1666 geschlossenen und vollzoge- 
A. nen Kauff-Contracte sub Lit. A. nieht anders, als ob derselbe die- 
Welcher den S- son Haupt-Vergleiche von Worten zu Worten cinverleibet und wie- 
02.000 Tan derholet wäre, und haben des Herrn Käuffers Fürstl. Durchl. die 
trimenial Geldee versprochene Kauf Summe der Zwey und Dreyssig Tausend Thlr. 
eedirot den Fürstl. Seniorat also in Ostern äo: 1667 abgetreten und ver- 
B. gnüget, wie die beyliegende Cession sub Lit. B. ausweiset, (und da 
etwa die bedingte reluction und Befreyung der so diesfalls als wegen der übrigen 
überlassenen Seniorat-Güther cedirten Posten über kurtz oder lang nach beschehe- 
ner gebührender Loskündigung urgiret werden wird; So soll vor allen Dingen von 
gesamter Fürstl. Herrschafit vorhero überleget und geschlossen werden, wie zu ge- 
nugsamer Verwahrung der Seniorat-Intraden sothane abgeführte Capitalia hinwie- 
der am Besten zu belegen) So hat es auch nicht weniger bey 
ee amt - der anderweitigen beschehenen, und von Röm. Kayserl. Majestät 
nacht confirmirten Überlassung und Vereüsserung des Ambts Grossen 
Alssleben mit seinen Ein- und Zubehörungen überkommen, und 
zu Wiederersetzung des abgehenden juris territorialis und Ober-Lehns-Dominium 
derer Adel-Güther derer von Krosigk zu Beesen, Alssleben und alle derselben 
Pertinentien, besage des Durchl. Fürsten und Herrn Friedrich Wilhelms Marg- 
grafen zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerers und Churfürstl. 
Durchl. Cession und Übergabe verschaffet, auch bereits die eventual-Huldigung, 
sowohl von Fürst Johann Georgen zu Anhalt Durchl. eingenommen worden, sein 
doch mit Bedag Williges und unb£dingtes Bedenken, und seynd Fürst Johann 
Georgens zu Anhalt Durchl. schuldig und erböthig, an statt der 
von Alssleben ausgezahlten Kauff-Summa der 32,000 Thlr. an anständige Güther 
in- oder ausser dem Fürstenthum zuforderst zu Dero eigenen und Dero Fürstl. 
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