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H. Johann Georgen, H. Emanuel und H. Victor Amadeen Fürsten zu Anhalt, für
sich und dann von Fürst Johann Georgen zu Anhalt in bestätigter Vormundschafft
und Krafft habender Vollmacht von der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen,
Frauen Sophien Augusten, verwittbeten Fürstin zu Anhalt, gebohmen Hertzogin
zu Schlesswig Hollstein Stormarn und der Dittmarssen, Gräfin zu Ascanien, Olden-
burg und Delmenhorst, Frauen zu Zerbst, Bernburg, Jever und Kniphausen, und
den Durchlauchtigsten Fürsten und IIerrn, Herrn Ludwigen, LandGrafen zu Hes-
sen, Fürsten zu Hirschfeld, Grafen zu Catzen Ellenbogen, Dietz, Ziezenheim, Nidda,
Schaumburg, Isenburg und Büdingen, als auch allerznädigst bestätigten Vormün-
derin und Mittvormundes derer auch Durchl. Fürsten und Ilerren Günthers, Herrn
Johann Adolphs, und H. Johann Ludwigen Fürsten zu Anhalt, Grafen zu Ascen-
nien, Herm zu Zerbst, Bernburg. Jever und Kniphausen u. s. w. unterschrieben, be-
siegelt, und dadurch das in obangezogenen Erb-Vertrag bestätigte Seniorat mit
aller hohen Fürstl. Interessenten Einwilligung nützlich befestiget werden können,
wie folgendergestalt lautet:
1) Verbleibet es allerdings bey dem zwischen Ilerrn Friedrichen, H. Johann
Christseel. Gedächtnüss, H. Lebrechten, IH. Emanuel und Victor Amadeen Fürsten
zu Anhalt u. s. w. Verkäuflern an einen und Johann Georgen Fürsten zu Anhalt
Käufern am andern Theile am 39. August Anno 1666 geschlossenen und vollzoge-
A. nen Kauff-Contracte sub Lit. A. nieht anders, als ob derselbe die-
Welcher den S- son Haupt-Vergleiche von Worten zu Worten cinverleibet und wie-
02.000 Tan derholet wäre, und haben des Herrn Käuffers Fürstl. Durchl. die
trimenial Geldee versprochene Kauf Summe der Zwey und Dreyssig Tausend Thlr.
eedirot den Fürstl. Seniorat also in Ostern äo: 1667 abgetreten und ver-
B. gnüget, wie die beyliegende Cession sub Lit. B. ausweiset, (und da
etwa die bedingte reluction und Befreyung der so diesfalls als wegen der übrigen
überlassenen Seniorat-Güther cedirten Posten über kurtz oder lang nach beschehe-
ner gebührender Loskündigung urgiret werden wird; So soll vor allen Dingen von
gesamter Fürstl. Herrschafit vorhero überleget und geschlossen werden, wie zu ge-
nugsamer Verwahrung der Seniorat-Intraden sothane abgeführte Capitalia hinwie-
der am Besten zu belegen) So hat es auch nicht weniger bey
ee amt - der anderweitigen beschehenen, und von Röm. Kayserl. Majestät
nacht confirmirten Überlassung und Vereüsserung des Ambts Grossen
Alssleben mit seinen Ein- und Zubehörungen überkommen, und
zu Wiederersetzung des abgehenden juris territorialis und Ober-Lehns-Dominium
derer Adel-Güther derer von Krosigk zu Beesen, Alssleben und alle derselben
Pertinentien, besage des Durchl. Fürsten und Herrn Friedrich Wilhelms Marg-
grafen zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerers und Churfürstl.
Durchl. Cession und Übergabe verschaffet, auch bereits die eventual-Huldigung,
sowohl von Fürst Johann Georgen zu Anhalt Durchl. eingenommen worden, sein
doch mit Bedag Williges und unb£dingtes Bedenken, und seynd Fürst Johann
Georgens zu Anhalt Durchl. schuldig und erböthig, an statt der
von Alssleben ausgezahlten Kauff-Summa der 32,000 Thlr. an anständige Güther
in- oder ausser dem Fürstenthum zuforderst zu Dero eigenen und Dero Fürstl.
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