Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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Rthir. 23 gr. sich belaufenden Vierlinge, und Drittens die Acht und Funffzig rthl. 
Riederische Dienst-Gelder, erb- und eigenthümlich Fürst Victoris Amadei Fürstl. 
Durchl. überlassen, und wegen der Beleihung des Hauses Altenburg es also ver- 
glichen worden, dass die beyde im Bernburg. Antheile gelegen, und bishero von 
dem ältesten Fürsten belichene Adel. Lehn-Güther Altenburg und Roschwitz von 
höchsterwehnten beyden Fürstlichen Paciscenten ingesamt belichen und die jetzige 
Possessores für die gesamte Regierung zu Bernburg gezogen, die Püchte aber von 
den Gernrodischen Kirchen-Laass- Acckern von denen Einhabern, so doch alle im 
Ambte Ballenstedt wohnhaft seyn sollen, wie auch die bey etl. Einwohnern des 
Ambts Ballenstedt stehende und nach Gernrode gehörige Erben Zinsen Fürst Frie- 
drichs Fürstl. Durchl. und dem Ambte Gernrode jährl. entrichtet, und von höchst- 
ermeldter Sr. Fürstl. Durchl. und Fürstl. Erben die Possessores sothaner Erb/inss- 
Aecker, wie solches die Fürstl. Hh. Seniores bishero gebrauchet, ferner beliehen, 
auch die Besitzere der Kirchen-Pacht und Laass-Hufen von denen Ämbtern Bern- 
burg und Ballenstedt zur jährl. richtigen Abführung ihrer schuldigen Pächte bey 
Vermeidung der Execution angehalten werden sollen, damit der Kirchen zu 
Granau ‚nichts an ihren jährl. Einkommen entzogen werde, gestalt das mit 
G. Lit. G. gezeichnete Protocoll samt der angefügten Specification 
dafür den Seaio-  weitläufftizer bezeüget. Dagegen cediren und überweisen des H. 
vn ae an Käuffers Fürst Friedrichs zu Anhalt Fürst. Durchl. dem H. Ver- 
käuffer Fürstl. Durchl. und dem gantzen Fürstl. Hause Anhalt von 
Dero in denen Ämbtern Hartzgeroda und Ballenstedt habenden Patrimonial - Capi- 
talien zur Kauff-Summa für Gernroda und seine Zubehör (18000 Thlr.) Achtzehn 
Tausend Thaler dergestalt, dass das Fürstl. Hauss Anhalt, und insonderheit der 
älteste Fürst, die davon zum jährl. Zinss gefallene Ein Tausend und Achtzig Tha- 
ler in denen gewöhnlichen Landschaflt-Zahl-Terminen von Johannis 1669 anzufan- 
gen, und statt die durch diese alienation hinwegfallende Amts-Nutzungen erheben, 
und zu Behuf des Seniorats und Fortsetzung der gesamten Angelegenheiten 
anwenden möge, vor münnigl. ungehindert, gestalt davon die ausgestellte mit 
H. Lit. H. signirte Cession ausführl. Meldung thut. Was dann für- 
Verksufung dee ters den Gernrödischen Hoff zu Bernburg als ein Pertinentz-Stück 
en des secularisirten Stiffts Gernrode belanget, so ist derselbe von H. 
burg ea Furee Friederichen, Herrn Lebrechten, Herrn Johann Georgen und H. 
Vietor Amsdeea. manuelen Fürsten zu Anhalt für sich und H. Johann Georgen 
Fürsten zu Anhalt in oberwehnter bestätigter Vormundschafft und Vollmacht nach 
den Willen und GutBefinden Hochstged. Fürst Johannsens zu Anhalt u.s. w. Fürstl. 
Durchl. Christmildester Gedächtniss Verkäuffern eines, Herrn Victor Amadeen Für- 
sten zu Anhalt Fürst. Durchl. Käuffern andern Theils mit allen seinen Rechten 
und Gerechtigkeiten, Lehnschafften und zugehörigen Unterthanen, Holtzungen, Pach- 
ten, Bernburg. Laass-Aeckern, Geld und ErbZinsen, Weinwachss, Schäferey und in 
Summe mit allen und jeglichen Pertinentien und Nutzungen, wie die ältesten Für- 
sten des Hausses Anhalt u.s. w. denselben Hoff. besessen, und Dero Conductores, 
auch insonderheit der letztere Pächter ilın einzchabt und genutzet, nichts davon 
überall ausgeschlossen, des Herrn Käuffers Durchl. verheissen aber für solch ver- 
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