Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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Zu gleichen Portionen getheilet werden. Es soll auch ein jeder, unserer nachge- 
bohrnen Printzen und unVermählten Princessin- 
Leopold F. z. Anhalt. 
nen die Meublen aus Zwey auff dem Schlosse alhier zu Dessau befindlichen Cam- 
ınern bekommen, die sodann übrige Meublen aber unsern erstgebohrnen Sohn, itzi- 
gen ErbPrintz Leopold Maximilian Verbleiben. Wier wollen und Verordnen auch 
hiermit auff das nachdrücklichste, dass unser ältester Sohn, itziger ErbPrintz Leo- 
pold Maximilian, oder der Von ihm abstammende, oder Ihm folgende Landes Re- 
gent, Sich nicht unterstehen solle, unsern nachgebohrnen Söhnen Printz Dieterich, 
Printz Friederich Heinrich Eugenius, und Printz Mauritius, wie auch Princessin 
Töchtern, als Printzessin Annen Wilhelminen, und Printzessin Henrietten Amalien 
Von Demjenigen, so Sie Vor ihr eigen Geld erkaufft, oder Wier Ihnen bey unsern 
Leben geschenkt, etwas ZuentZiehen oder anZurechen, sondern es sollen Dieselbe 
Vielmehr dabey und insonderheit Printz Dieterich bey dem Von Ihm in Törtten 
Von der Obrist Lieutenantin Korffin Erben, und des Commission Rath Marx Erben 
erkaufften Guthe, samt allen Von Ihm darZu noch erhandelten und Von Unss ge- 
schenkten Aeckern Leopold F. z. Anhalt. 
und Pertinentien, Printz Friederich Heinrich Eugenius, bey dem Von Ihm in Gröb- 
Zig Von Möllerischen Erben erkäufften Guthe und nachher darZu erhandelten 
oder Von Unss geschenkten Äckern und Pertinentien, Printz Mauritius bey dem 
sowohl hier Vor Dessau Von dem Von Walwitz, als Von dem HofRath Harsleben 
in Jonitz Vor sein, Von der DomProbstey Zu Brandenburg erhaltenes Geld, er- 
kaufften Güthern, samt allen darZu erhandelten, und Von Unss darZu geschenkten 
Äckern und Pertinentien, Printzessin Anne Wilhelmine bey dem Zu Mosigkau Von 
der Stubenrauchin und CantzleyRath Stubenrauch erkaufften Guthe, wie auch dem 
Zu Frekleben gelegenen ehemaligen Dennstedtischen Guthe, samt allen Zu diesen 
Güthern erhandelten, und Von Unss geschenkten Äckern und Pertinentien, und 
Princessin Henriette Amalie bey das Zu Bobbau Von Burgemeister Hermann er- 
kauffte Guth, samt allen nachher darZu erhandelten und Von Unss geschenkten 
Äckern und Pertinentien, wie auch Sie insgesamt bey 
Leopold F. z. Anhalt. 
alle Demjenigen, so Sie annoch erkauffen oder Wier bey unsern Leben Ihnen schen- 
ken möchten, geruhiglich gelassen, auch Ihnen dessfalss Von denen in diesen un- 
sern Testament Verschafften Apanagen oder sonst Zugewendeten, Von Regierenden 
Landes-Fürsten durchaus nichts decrotiret und abgeZogen werden. Ds auch unse- 
rer Vielgeliebten Frau Schwester der Frau Hertzogin Zu RadZivil Lbd. (wie doch 
Gott sehr Viele Jahre gnädiglich Verhüten wolle) mit Tode abgehen; So soll un- 
sere Printzessin Tochter Princessin Anne Wilhelmine, so lange Sie unVermählet 
ist, und Sich in Dessau auffhält, dasjenige Hauss so itzo der Frau Hertzogin Lbd. 
bewohnet, überlassen und gegeben werden; Allermassen Wier dann hiermit aus- 
drücklich Verordnen und wollen, dass unsere Vorbenannte nachgebohrne Printzen 
und Princessinnen Von dem itzigen ErbPrintz Leopold Maximilian und denen Ihm 
nachfolgenden Landes Fürsten bey diesen allen ungekränkt gelassen, und darunter 
Leopold F. z. Anhalt.
	        
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