Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Zweiter Band: Hessen, Lippe, Mecklenburg, Reuß, Oldenburg. (2)

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schreiben vund Zuversigelen, welches ich dießer meiner eignen handt wnd vnden 
mit dieser meiner eigenen handt vnnd angehencktenn Secrett bezeuge. 
votergedrückten pitschafft bezeuge. 
Bekenne Ich Alexander Grothe Li- 
cent: wie das der Wolgeborne her her 
Simon Graff vndt Edier her zur Lippe 
mein gnedigster her, neben andere be- 
nante Zeughen mich zuzeughen ihr Gna- 
den letzten Willenn erfordertt vnd dieses 
zuvnderschreiben auch mit meinen pit- 
schire zubestettigen gesunnen, actum 
den 30. Augusti ao. 97. 
Pro copia 
Wasserfall, 
Archivar. 
V. 
Testament des Grafen Philipp zu Schaumburg-Lippe von 1668. 
(Aus dem Archiv nach Piderit.) 
Wir Philipp Graf zu Schaumburg, Lippe und Sternberg etc. bezeugen hiemit, 
daß, nachdem Wir des flüchtigen menschlichen Lebens Unbeständigkeit mit Christ- 
eiferiger Andacht erwogen, und dabey Uns erinnert, wie, nach tödtlichem Hintritt 
der Eltern, unter den Kindern oftmahls große und zwar, von geringen Ursachen 
entsprießende, dennoch ihren gänzlichen Ruin und Untergang mit sich ziehende 
Mißhelligkeiten sich veranlaßen, und Gott der Allmächtiger Uns zwei Söhne und 
fünf Töchter nach seinem gnädigen Willen, wofür und zugleich für alle andere 
Uns mildiglich erwiesene Wohlthaten Wir ihm herzlich Dank sagen, bescheret: 
Und obwohl Wir zu Unsern Kindern das gänzliche feste Vertrauen setzen, die- 
selbe werden aus eigner Bewegniße und nach reifer Erwegung, was für Nutzen 
aus der Einigkeit, dagegen was für Unheil aus der Uneinigkeit herfür wachse, 
und daß die Einigkeit das kleine groß, und die Uneinigkeit das große klein mache, 
das kleine Erbgut für lieb nehmen, und darüber in keinen Widerwillen sich 
stecken; Demnach haben Wir Unsern desfals habenden Willen, wie auch,- wie Wir 
es sonsten der Vormundschaft halber, dafern, wie zu besorgen, bey Unserm Leben 
Unsere Kinder ihre völlige Jahr nicht erreichen, gern wolten gehalten haben, die- 
weil Wir annoch bey gutem Verstande und völligen Kräften des Lebens seyn, zu 
Papier laßen bringen und darüber zu halten verordnen; Demnach wann Gott, 
welchen Wir nicht weniger über Unser als über aller Menschen Leben einen 
Herrn und gebietenden Herrscher erkennen, die Gesellschaft Unser Seelen und 
Leibes aufheben wird, befehlen Wir Unsere Seele deroselben Geber in deßen ge- 
treue Hände, der Zuversicht, Gott der Allmächtige werde die, aus menschlicher
	        
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