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ex Testamento, sive ex Pacto ab intestato, haben und behalten sollen; Gleicher-
gestalt, dann auch Herrn Hertzog Carl Leopolds Durchl. hinwieder Freund-Brü-
derlich concediret worden, von 15000 Rthir. als eines Jahres Quanto alimentario,
per ultimam voluntatem, wann Sie ohne Männliche Leibes-Descendenten versterben
solten, nach Gefallen zu verordnen, und dabey Herm Hertzog Carl Leopolds Durchl.
Innhalts $. 7. unter heutigen Dato signirten Fürst-Brüderlichen Neben-Vergleichs,
versprochen haben, daB Herrn Hertzogs Friedrich Wilhelms Durchl. in allen Dero
übrigen Nachlaß, ex ultima voluntate, vel ex pacto, allein succediren sollen, je-
doch hoc casu nicht anders, als wann Herm Hertzog Carl Leopolds Durchl. ohne
alle Leibes-Erben utriusque Sexus, mit Tode abgehen solten, als mehrern Inhalts
jetzt angezogenen $. 7. des Fürst-Brüderlichen Neben - Vergleichs; so genehmen
obiges alles zwar vor sich, und Dero Descendenten, auch Herrn Hertzog Christian
Ludewigs Durchl. hiermit, und in Krafft dieses, nach guten Wohlbedacht, und
mit wahren Wissen, Freund-Brüderlich, verbinden sich auch dahin, eveniente casu
modo memorato, nicht eher als nach verflossener Jahrs-Frist ä die mortis Herrn
Hertzog Carl Leopolds Durchl. in den würcklichen Genuß des Quanti alimentarii
der 15000 Reichsthaler zu treten, sondern bis dahin mit Dero vorigen Apanagio
vergnügt zu seyn; Es bedingen aber Dieselbe hiemit per expressum, gleichwie
Deroselben solches in Kraift dieses, Freund-Brüderlich accordiret und frey ge-
lassen worden ist, daß, wann auch Sie, nach Gottes Willen, ohne Männliche Lehens-
Erben, mit Tode abgehen solten, von dem alsdann tempore mortis habenden eines
Jahrs-Apanagio, eigenen Gefallens, per ultimam voluntatem zu disponiren, Dero-
selben unbenommen sey.
Wie Sie dann auch Krafft dieses sich reversiren, wan Sie ohne alle Leibes-
Descendenten utriusque Sexus versterben solten, daß sodann der alsdann regie-
rende Herr Hertzog, uder Dessen Männliche Descendenten, entweder ex ultima
voluntate, oder in Krafft dieses Vergleichs, ab Intestato, und in vim Actus inter
Vivos, alle Dero Haab und Güter alleine haben und behalten sollen. Doch reser-
viren Sie Deroselben auch reciproco casu, von dem alsdann regierenden Herrn,
“wann Derselbe ohne Männliche Descendenten versterben, und Herrn Hertzogs
Christian Ludewigs Durchl. alleine übrig seyn sollten, sive ex ultima voluntate,
sive ab Intestato, ad totam Massam haereditariam, außer denen 20000 Reichs-
thaler „ admittiret zu werden.
86.
Was hiernächst Sechstens, die inskünfftige zu determinirende Apanagia des
regierenden Herrn Hertzogs nachgelassenen secundo et ultragenitorum Filiorum
et Filiarum betrifft; so ist unter mehr-hochgedachten Hoch-Fürstl. dreyen Herren
Gebrüderen hiemit abgeredet, und, zu mehrer des Fürstlichen Hauses Mecklen-
burg künfftigen Aufnahm, und Wohlfahrt, festgesetzet worden, daß von nun an
bis zu ewigen Zeiten, dem secundo genito Filio nicht mehr, als Acht Tausend,
denen Ultra genitis aber jeglichen Sechs- Tausend Reichsthaler und zwar vom
14. Jahre ä morte. Patris unzurechnen, bis dahin aber die Helfte als respective
4000 und 3000 Reichsthaler, und denen Printzessinnen, wann Dero Fürstl. Eltern
vor ihnen schon verstorben seyn solten, jeglicher 2500, im Fall aber Dero Frau