237
Gestalt Ihro Herzogl. Durchl. zu Strelitz sothanen Erb- Vertrag pro
praesenti, ratione Dero Stargardischen Districts, pro futuro aber auch als Agnatus
und Successor auf den in Gottes Händen stehenden Successionsfall für verbind-
lich erkennen.
5) Zum Fünften, wird die Ihro Herzogl. Durchl. zu Strelitz, in dem
$. 8. des Hamburgischen Vergleichs vorbehaltene Beobachtung der Nothdurft des
Stargardischen Districts auf gemeinsamen Conventen und Land-Tägen nochmahls
hiemit vestgesetzet und versichert.
6) Zum Sechsten, bleibt die Veranstaltung der gemeinen Conventen und
Land -Täge Ihro Herzogl. Durchl. zu Schwerin und Güstrow allein: Jedoch
soll, so viel insonderheit die Stargardische Ritter- und Landschaft betrifit, an
Ihro Herzogl. Durchl. zu Strelitz Vier Wochen ante Terminum geschrieben,
Ihnen die, nomine Serenissimi Suerinensis zu haltende Land - Tags- Proposition
vollständig zur Nachricht communiciret, und von Deroselben darauf hinwiederum
wenigstens 8 Tage ante Terminum, die nomine Serenissimi Strelitzensis an Dero
Stargardische Ritter- und Landschaft zu stellende Proposition vollständig nach-
richtlich zugesandt werden.
7) Zum Siebenden geschicht die Eröfnung und Haltung der Proposition
auf gemeinen Conventen und Land-Tägen nomine Serenissimi Suerinensis allein.
Es ist aber der Herzogliche Strelitzische Minister oder Abgeordneter dabey zu-
gegen: und, wann die Proposition Herzogl. Schwerin- und Güstrowischer Seiten
geschehen, auch dem Schwerin- oder Güstrowischen Land - Marschall schriftlich
zugestellet ist; So übergiebt der Herzoglich -Strelitzische Commissarius dem Star-
gardischen Land-Marschall, oder demjenigen, der dessen Stelle vertritt, die Her-
zoglich -Strelitzische Proposition geschrieben, und declariret mit ausdrücklichen
Worten dieses dabey: Daß hierinnen schriftlich Ihro Herzogl. Durchl. zu
Strelitz besondere Proposition, ratione Dero Stargardischen Distriets an Dero
Stargardische Ritter- und I.andschaft enthalten sey.
8) Zum Achten werden und wollen Ihro Durchl. der Herzog zu Strelitz
Deputationes von Ritter- und Landschaft an die Herzoglich-Schwerin- und Gü-
strowische Land-Räthe und Land-Marschälle nicht gesinnen, sondern solche von
Dero Stargardischen District begehren. Jedoch sollen die von Ritter- und Land-
schaft aus den Herzuogthümern Schwerin und Güstrow ihre Deputirte von Ritter-
und Landschaft Unions-mäßig dazu ordnen.
9) Zum Neunten kann dieses auch ab Seiten der Land-Stände des Star-
gardischen Crayses zu denenjenigen Deputationen geschehen, welche Ihro Durchl.
der Herzog zu Schwerin und Güstrow von Ihrer Ritter- und Landschaft begeh-
ren, oder unbegehrt von Ritter- und Landschaft abgeschicket werden.
10) Zum Zehenden bleiben die Curialien, deren sich Serenissimus Stre-
litzensis im Schreiben an gesammte Ritter- und Landschaft bedienen, die bishe-
rigen; nemlich intuitu der Schwerin- und Güstrowischen Ritter- und Landschaft:
Liebe besondere und Dieselben.