Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Zweiter Band: Hessen, Lippe, Mecklenburg, Reuß, Oldenburg. (2)

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die Häuser Schleiz und Lobenstein über, welche es gemeinsam, als Condomniat, 
regierten. 
2) Die Speziallinie Lobenstein dauerte 201 Jahre. Ihr Gründer 
Heinrich X., der jüngste von den nachgelassenen Söhnen des Heinrich Posthumus, 
vergrösserte seinen 1647 und 1666 ererbten Antheil durch die 1664 von den 
Herrn v. Beulwitz erkaufte Herrschaft Hirschberg. Heinrich X. starb 1671. 
Sieben Jahre nach seinem Tode — also noch vor endgültiger Einführung der 
Primogenitur — theilten seine drei Söhne die väterlichen Lande, von denen Hein- 
rich III. Lobenstein, Heinrich VIII Hirschberg und Heinrich X. die übri- 
gen Besitzungen mit Ebersdorf erhielt. Da jedoch bereits 1711 die Hirsch- 
berger Linie mit Heinrich VII. erlosch und sein Land an die beiden anderen 
Subspeziallinien Lobenstein und Ebersdorf vertheilt wurde, so kommen nur diese 
in Betracht. 
a) Die Subspeziallinie Labenstein verlor 1710 ihren Gründer Heinrich IH. 
Ihm folgte nach dem Rechte der Erstgeburt der älteste von seinen drei Söhnen, 
Heinrich XV., welchem 1711 noch die Hälfte von Hirschberg zufiel. Sein jüngerer 
Bruder, Heinrich XXVI, vermählte sich 1715 mit einer Tochter des Grafen Gott- 
hard Quintin v. Tättenbach zu Selbitz im Baireuthischen, erbte dessen Herrschaft 
und stiftete die Nebenlinie Reuss-Lobenstein-Selbitz. Er starb 1730 und 
hinterliess eine zahlreiche, aus sieben Söhnen und fünf Töchtern bestehende Familie, 
deren letzter männlicher Nachkomme später auch der letzte Regent des Hauses 
Lobenstein wurde Auf Heinrich XV. folgte sein Sohn Heinrich II., auf diesem 
sein Sohn Heinrich XXXV., welchen Kaiser I«opold II. bei seiner Krönung 1790 
zum Reichsfürsten erhob. Jener regierte bis 1782, dieser bis 1806, wo er 
ohne Erben starb. Lobenstein gelangte nun an die Nebenlinie Selbitz, in welcher 
damals von sämmtlichen männlichen Nachkommen Heinrichs XXVI. nur zwei Mit- 
glieder, ein Sohn und ein Enkel, am Leben waren. Jener war Heinrich XXI, 
der bereits 34jährig zu Gunsten seines Neffen Heinrich LIV. verzichtete. Mit 
diesem erlosch 1824 die Subspeziallinie und Lobenstein fiel an Ebersdorf. 
b) Die Subspeziallinie Ebersdorf wurde gegründet von Heinich X. Da 
sein ursprünglicher Erbtheil weder eine Stadt noch ein Schloss in sich begriff, 
so erkaufte or 1690 Ebersdorf und erbaute hier sein Residenzschloss.. Ihm 
folgte 1711 sein einziger Sohn Heinrich XXIX. bis 1747, welcher die Herrmhuter- 
kolonie zu Ebersdorf gründete und seinen Hof zum Mittelpunkt frommer Seelen 
machte, unter denen sich auch Graf Sinzendorf und J. J. Moser befanden. Durch 
diesen Regenten wurde besonders die enge Verbindung des reussischen Hauses 
mit dem Herrnhuterthum geknüpft. Auch that er viel für die 1711 seiner Linie 
angefallene Stadt Hirschberg. Ihm folgte sein Sohn Heinrich XXIV. (+ 1779), 
diesem sein Sohn Heinrich LI., welcher 1802 zur Mitregierung in Gera gelangte, 
1806 die reichsfürstliche Würde erhielt, 1807 dem Rheinbunde, 1815 dem deut- 
schen Bunde beitrat und 1822 starb. Zum Nachfolger hatte er seinen einzigen 
Sohn Heinrich LXXII., welcher 1824 den Zweig Lobenstein beerbte und somit in 
den vollen Besitz des ursprünglichen Lobensteiner Erblandes gelangte. Das ver- 
einigte Land hiess nun das Fürstenthum Lobenstein-Ebersdorf. Infolge ver- 
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