I.
Der Geschlechtsverein sämmtlicher Herren Reussen von Plauen
vom 10. November 1668.
(Aus dem fürstlicheu Hausarchiv.)
Im Namen des Dreyeinigen Hochgelobten Gottes des Vaters, Sohnes und
heiliges Geistes.
Urkunden und bekennen
An er per Wir Heinrich der Andere, der Zeit Aelteste, Heinrich der Zehende
den lierren. der Jüngern, Heinrich der Acltere, Heinrich der Andere und
Heinrich der Vierdte, der Aeltern, danı Heinrich der Erste der Jüngern und
Heinrich der Fünfte der Acltern Linien allesammt Gebrüdere und Vettere Reußen,
Herren von Plauen, Herren zu Creitz, Crannnichfeld, Gera, Schleitz und Loben-
stein etc.
Exordium. Ver Uns, Unsere Leibes - Lehens- Erben, Erbnehmen Successores
und Nachkommen, hiermit nnd in Kraft dieses Briefs.
Demnach Wir erwogen, was gestalt nicht allein Gräfl. und Herrl. sondern
auch wohl Hohe Fürstl. Stände, Geschlecht- und Häuser durch Hindansetzung
der Ehre, Furcht und Dienstes des Allerhöchsten Gottes, dann Undankbarkeit
und Ungehorsam gegen die von seiner himmil. Güte und Allmacht vorgesetzte
hohe Obrigkeiten, ungerechte und unfreundliche Bezeigung gegen die Mit- und
Neben-Stände, wie nicht wenigers durch Trenn- und Sonderung, Uneinigkeit, Miß-
verständniß unter sich selbst, unvorsichtiger Regier-, Hof- und Haushaltung,
Verlaß- und Versäumung der heilwärtigen Justitz und der Unterthanen Wohl-
farth, auch anders unanständiges unordentl. Wesen, Verhalten und Fürnehmen
sehr herunter und in Abfall kommen, ja gar zu Grund und Boden gegangen,
hingegen durch ein christl. Regiment, Uibung wahrer Gottseeligkeit, treue willige
und geflißene Leistung schuldiger Dienste und Obliegenheit, eifrige Zusammentre-
tung aufrechte Liebe und Freundschaft, Einträchtigkeit, guter Rath, wohl über-
legte Anstellungen heilsamer Ordnungen und Vereinigungen, beständige Vollzie-
hung derselben und tapferes Verhalten nächst göttl. gnädigen Seegen, Schutz und
Hülfe conserviret, fortstammet, und in löbl. ersprißlich Aufnehmen gesetzet wor-
den, daß wir dem Allerhöchsten zu immerwährenden Ehren und der Römisch.
Kaiserl. auch zu Ungarn und Böhmen Königl. Majestat, unserm allergnädigsten
Herrn zu allerunterthänigster gehorsamster und dem heil. Römisch. Reich, deßen