Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Zweiter Band: Hessen, Lippe, Mecklenburg, Reuß, Oldenburg. (2)

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Dero Herrn Bruders und Vettern Gnaden freundliches Suchen sich erkläret, 
Wann Dero Gott Leben und Gesundheit geben würde, sie Ihres Theils daran 
seyn wolle, daß sobald man nur dazu werde gelangen können, ein Aufsatz und 
Project einer gemeinen Kirchen-Ordnung durch Dero von der Jüngern Linie ins- 
gesammt bestellte Consistorial Räthe allhier entwerfen, von Ihro des Eltesten 
Herm Gnaden revidiret nnd sodann Dero Herrn Bruders und Herrn Vettern Gna- 
den zu Ihrer allerseits nützlichen Erinnerungen communiciret, auch hernach was 
der redlichen Genehmhult- und Vollziehung, oder der Publication und Einführung 
halber weiter zu thun sey, und einmüthig für rathsam gehalten würde, nach 
Möglichkeit fernere nothwendige Anstellung verfügt werden soll. Als auch 
schlüßlichen 
6. Wegen der Jagdfolge 
unter Ihr Hochherrl. Gnaden Jäger und Forstbediente bishero Unrichtigkeit vor- 
gefallen, haben dieselbe sämmtlicheu sich dahin verglichen, im Fall ein Stück 
Wild (es sey ein Hirsch, Schwein, oder anders) in des einen Herrn Wald, Jagd 
oder Forst-Recht angeschoßen, aber auf des Benachbarten Wald oder Forst erst 
fallen würde, daß diejenigen Jäger oder Förster so es geschoßen, dasselbe bis 
es falle, jedoch mit Zurücklaßung seiner Büchse, unhinderlich verfolgen, und ein- 
holen möge, che er es aber abführen, oder von selben Ort, da es gefallen, weg- 
bringen läßet, solches deßelben benachbarten Herrn nüchsten Jagd- oder Forst- 
Bedienten zur Nachricht, und daß er also die Beschaffenheit ansetzen, und seiner 
gnädigsten Herrschaft berichten könne, anzuzeigen schuldig seyn solle. 
Urkundlich haben Ihro Hochherrliche Gnaden diesen Vergleich mit Vor- 
druckung Dero Hochherrlichen Insiegel und eigner Hand Subscription, bekräftiget. 
So geschehen und gegeben Gera den 13. November 1668. 
(L. S.) (L. S.) (L. S.) 
Heinrich der Andere Heinrich der X“ jüngere Heinrich der Eltere Reuß 
Jüngere und Elteste Reuß Reuß Hr. von Plauen. Hr. von Plauen. 
H. von Plauen. 
(L. S.) (L. S.) 
Heinrich der Andere Reuß Heinrich der Erste jüngere Reuß 
Hr. von Plauen. Hr. von Plauen.
	        
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