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Unser Seelen gnädig und barmherzig seyn, Und dehro nach diesem Zergänglichen
leben ewige ruhe, fried, und seeligkeit, so Er Unns und allen Gläubigen durch
Christum verheißen hatt, Zugleich andere seinen Außerwehlten geben und mit-
theilen wolle, Und Wenn Wir also aus dieser Zeit vergangen, So ist Unser Will
und meinung, das Unser Tode Corper und Leichnamb zu der Erden darvon Er
genommen, alda bis zum grosen und Jüngsten Tage des Herrn zu ruhn, bestat-
tet, und in dem innersten Chor der Dhombkirchen zu Schleßwig in Unser hochst-
und hochgeehrten Annherrn und lieben Eltern Begrebnus niedergesezet werden
solle, Doch mit Verhütung großer und weitleuftiger ceremonien gestelt Wir dan
solches imständig begehren,
Diesem nach Wollen, setzen und Ordnen Wir, das Unsere schulden, da
der Zeit einige vorhanden, Welche Wir rechtmeßig und beweißlich zu thun
schuldig seyn möchten, fur allen Dingen furderligst entrichtet und bezahlet, Un-
ser Verschreibungen, welche auß entliehene geldposten haften, eingelöset, und
unser furstlich credit gerettet werden solle,
Und dieweiln Gott der Allmächtige vielfältig befohlen, Das Wir Unns der
Armen sollen mit fleis annehmen, In dem Er spricht, Was Ihr dem geringsten
unter den Meinen thut, das habt Ihr mir gethan, So ist Unser ernstlicher be-
fehl, Will und meinung, das nach unserm Seligen absterben dem Armenhauße
zu Uthin, welches Unsere Vorfahren rhumblich und wol gestiftet, sollen zuge-
leget und gegeben werden Zwey Tausend Reichstahler, Und sollen diese gelder
bey der fürstlichen Holsteinischen Rente Cammer zu Gottrost, gegen Sechs pro
Centum zinnsbar ausgethan werden, und dorten unablößlich bestehen bleiben,
Damit die Renten zu rechter Zeit umb so viel richtiger inngebracht, und zufolge
der Fundation, die Wir desfals außgerichtet, an gehörige Persohnen vertheilet
werden mögen,
So Wollen Wir auch Unser Dhombkirchen zu Lubeck Ein Tausent Reichs-
thaler zur Structur, Und dem Predigstuel zu Uthin auch Ein Tausent Reichs-
thaler legiret, geschencket und verehret haben, und sollen diese letzte 1000 Rthir.
nachher Gottorst unablößlich zinnßbar außgethan, und die Zinnsen dem pro tem-
pore Pastorn und Cappellan zu Uthin Jedem der halbe Theil gereichet und ge-
geben werden,
Unser Stifts Kirchen zu Malente im Rotensander Orthe, Weiln dieselbe
fast arm und von geringen innkunften, Wollen Wir legiret und verehret haben
Ein Tausend Reichstahler, Die sollen nach Gottorst unablößlich zinnsbar ausge-
than werden, Und soll der Pastor daselbst von den Jährlichen Zinnsen Funfl
Sechsten Theile, Der Koster aber Einen Sechsten Theil allemahl zugewiesen haben,
Damit auch die Schule in unser Bischöflichen Residentz Stadt Uthin, in
etwas besser bestellet, und von Duchtigern Persohnen möchte besetzet werden,
So legiren und verehren Wir dehro behucß Gott zu ehren, und der studirenden
Jugend zum besten Drey Tausent Reichsthaler, die ebenermaßen nach Gottorst
unablößlich zinndbar sollen beleget werden, Und wollen Wir gnädig, Das Zwesu
geschickte Männer oder SchulCollegen allemahl bey der Schulen verbleiben, sich
des Predigens aber durchaus enthalten, umb der Schularbeit, worzu Sie eigentlich