Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Zweiter Band: Hessen, Lippe, Mecklenburg, Reuß, Oldenburg. (2)

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zu Schmalkalden. Der Stadthalter Johann Keüdel ist ein guter frommer Mann, 
allein daß er dem Ampt zu weich ist; da sie nun würden einen andern Stadt- 
halter verordnen, sollen sie inen doch am Hoffgericht behalten. Adam Trotten 
den eltern, so@n der Marck ist, sollen sie zu Diener behalten, vnd ime die Be- 
stellung, so er jtzo von vns hat, folgen lassen, dann er in Kriegshendeln ein 
trefflicher geschickter Mensch ist. Georgen Chammerern, genannt Preußen, wollen 
sie nicht von sich lassen, dann er ein rechtschaffener Mensch wirdet. Doctor 
Oldendorff, nachdem sich der in der Nassawischen Sachen treulich, ehrlich, auch 
sonsten wohl gehalten, sollen sie inen ehrlich vnderhalten, auch sonsten vber 
ime halten, vnd inen nicht ausm Lande kommen lassen, ime auch ehrliche Be- 
stallung geben. Der alte Cantzler Heinrich Lersener ist ein geschickter Mann, 
vnd weil wir inen des Cantzlerampts erlassen, sollen sie inen für einen Rathgeber 
brauchen, vnd ehrlich vnderhalden, dann er weis viele von alten vnd andern 
Sachen in diesem Lande. Simon Binge hat sich bey uns treulich gehalten, auch 
vnsere Erledigung gefordert, darumb sollen sie ihn wohl halten, dann er inen 
nuch wohl zu gebrauchen. Mögen auch leiden, daß sie Georg Henningen umb 
seines Vatters willen annehmen, doch daß er sich hüte zwischen den Gebrüdern 
nicht zu mengen, vnd wider dis vnser Testament etwas zu handeln vnd zu practi- 
ciren. Doctor Lersener ist ein gutes frommes Menlein, den sollen sie nicht 
von sich kommen lassen, sondern inen am Hoffgericht, oder zu Cassel in der 
Cantzley gebrauchen, vnd inen wohl vnderhalten. Reinhart Scheffern, den wir 
zu einem Cantzler angenommen vwnd verordnet, sollen sie darzu gebrauchen, weil 
er sich vor einen jungen Menschen, soviel wir noch befunden, redlich vnd treu- 
lich gehalten. Pflügern, den haben wir nit anders dann treu vnd redlich befun- 
den, ist vor einen Secretarien wohl zu gebrauchen, vnd so wir inen bey vnserm 
Leben nicht begnaden, sollen vnsere Söhne ime vnd seinen Söhnen Gnade thun, 
das er vnd seine Freunde sehen, daß er vns nicht umbsonst gedient. Horsack 
kann sein Frantzösisch vnd Latein, ist vor einen Secretarien wohl zu gebrau- 
chen. Meckbach, der gewesene Secretari, desselbigen gnediger Herr wollen sie 
sein, umb seines Vettern, des Doctors, auch seiner treuen Dienst willen; so 
kan er auch an dem Orte, da er itzo ist, wohl nutz sein. Der jtzige Cammer- 
schreiber Otto Gleim gefellt vns wohl, vnd so er also fortfahren wirdet, sollen 
sie inen vor einen Cammerschreiber behalten vnd gebrauchen. Hermann Vnge- 
fugk ist inen auch wohl zu halten zu denen Beuelchen, darzu wir inen gebraucht 
haben. Hansen Schonwalden den eltern, sollen sie auch nicht von sich lassen, 
zudem sein gnediger Herre sein, dann er viel Vndancks vnserthalben verdienet. 
In Gleichnus auch den jungen Schonewalden, Carlen; Jeremias Schrodern sollen 
sie Gnad thun, vnd inen zu Diener behalten; wann aber sein Gelegenheit nicht 
ist am Hoff zu bleiben, sollen sie inen vnbegnadet nicht lassen. Bernhart Wilt- 
schützen, Jost Birschknecht,, Bastian Jegern, den Schmallinger, desgleichen Lipsen 
vnd den Windhetzer, auch der Schneider bei den Hunden seind inen auch wohl 
zu gebrauchen, dann sie wissen des Lands Gelegenheit, die Grentzen vnd alle 
Ding. Die beyden Oberfürster zu Cassel vnd Treysa, vnd sonderlich der zu 
Romrodt, sein wohl zu gebrauchen, da ir einer abging, kan Stalhans zu der
	        
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