Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Zweiter Band: Hessen, Lippe, Mecklenburg, Reuß, Oldenburg. (2)

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$. 63. Wegen Reinbaltung der Btraßen. 
Weiter wollen wir sie vätterlich ermanet haben, daß sie wollen ire Straße 
rein halten, vnd das Placken vnd Nehmen vf den Straßen von Keinem nicht lei- 
den; auch diejenigen, so dieselbige hausen und herbergen, nach Inhalt des Land- 
friedens straffen. Wo auch vf ire Straßen griffen würde, oder sonsten Todschlege, 
oder andere Hendel bescheen, dieselbigen rechtfertigen lassen, vnd am Leben 
strafen, wie inen das Leiden Recht gibt, vnd gute Justitien halten, auch nicht 
leiden, daß man an audern Orten raubt, vnd in ir Land fähret. 
6. 54. Wegen Schlagung guter Müntzen. 
Da auch sie Müntz schlagen kunten, daß sie dieselbige gut schlagen, und 
kein Finantz, oder etwas darinne suchen; dann ein Fürst an seiner Müntz, Rein- 
haltung seiner Straßen, vnd Haltung seiner Zusagen erkannt wirdet. 
8. 55. Wegen der Gräntzen. 
Es ist auch gut, daß sie vber iren Grentzen halten, vnd inen nichts ent- 
ziehen lassen, das ir ist; da auch etwas zweifelhaftiges wehre, können sie sich 
durch ire Rethe weisen lassen, vnd vf pillige Mittel vertragen. 
8. 56. Wegen Hegung der Waldungen. 
Es ist hoch vonnöthen, daß sie vber ihre Waldungen halten, daß sie ge- 
hegt und nicht verwüstet, oder verroth werden; dan solt ein Brand oder Krieg 
ins Land kommen, und ein vnbarmherziger Tyran nehme sollichen Krieg für, 
vnd Stedte vnd Dörffer verbrennte, würde grosser Mangel Holtzes halben sein; 
zudem wann die Leute die Rottlender etwas gebraucht, lassen sie alsdann die 
liegen, und hat man kleinen Nutzen darvon, und ist das Holtz und die Wild- 
fuhre hinweg, und liegt dann wüste; desgleichen das Jungholtz zu bauen und 
zu brennen gezogen werde und wider vfwachse. 
8. 57. Wegen der Holtzordnung. 
Ob die Holtzordnung, wie wir doch nicht hoffen wollen, etwas beschwerlichs 
den gar Armen wehre, können sie es vf milder Wege richten. Die aber Reiche 
sein, Handwerk treiben, kauffen, verkauffen, auch die brauen, wissen sich in 
die Ordnung wohl zu schicken; gibt man inen das Holtz theuer, so geben sie 
auch ire Waar desto theurer, und haben deshalben keinen Verlust. 
&. 58. Wegen des Wildprets vnd anzustellenden Jagden. 
Die Wildfuhr ist gut, daß sie vnsere Söhne hegen, dann hette Gott kein 
Wiltpret wollen haben, so hette es sein Allmechtigkeit nicht in die Archen Nve 
lassen nehmen. So ists auch gut, daß sich die Herren zu Zeiten verlustiren, 
die sonsten mit schweren Geschefiten beladen sein. Die Herren vernehmen auch 
viel, wann sie vf der Jagt und Jagtheusern sein, als wann sie stets am Hofflager 
wehren; können auch dadurch ire Grentzen selbst wissen, was ire ist; kann auch 
sonst mancher armer Mann fürkommen, der nicht sonstet zugelassen wirdet. 
Darneben sollen sie den Leuthen vergönnen, daß sie ohne Schaden des Wiltprets 
ire Früchte bezeunen; auch zu etlichen Zeiten mit Hunden abhetzen, und sonder-
	        
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