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letzter Will und vätterliche Verordnung jure Codicilorum nichts destoweniger
krefftjg und vollstendig seye und bleibe, nach milder Ordnung der Rechte, Ge-
brauchs und aller Pillichkeit.
Diß voser letzter Will, vätterliche Verordnung und letzt Testament haben
wir vfigerichtet, vnderschrieben vf alle Bletter, zudem auch am Ende unter-
schrieben, und versiegeln lassen mit vnserm großen Fürstlichen Insiegel, und mit
andern rechtmäßigen Solenniteten vfigerichtet und vollenzogen. Geschehen zu
Cassel am sechsten Tagk des Monats Aprilis Anno Domini Tausend Fünffhundert
Sechzigk und Zwey.
Philipps L. z. Hessen etc.
Heinrich Schetzel; hierzu erfordert etc.
Bastian von Weitershausen, hierzu erfordert etc.
Johann von Kalenbergk, hierzu erfordert etc.
Otto von Weiter, hierzu erfordert etc.
Heinrich Enders, Rentschreiber, hierzu erfordert etc.
Michel Nuspicker, hierzu erfordert etc.
Thonges Keul, hierzu erfordert etc.
Henrich Volmar, Canonick zu Fritzlar und Notarius publicus, etc.
Josephus Lorichius, hadamarius Notarius, hierzu gebürlicher Weise er-
fordert, etc.
II.
Brüdervergleich oder Erbeinigung zwischen Herrn Wilhelm, Herrn
L.udwigen, Herrn Philippsen und Herrn Georgen, allerseits
Landgrafen zu Hessen, vom 28ten Mai 1568.
(Aus Beck’s archivalischen Mittheilungen.)
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm, Ludwig, Philipps der Jüngere,
und George, Gebrüdere, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Catzenelnbogen, zu
Dietz, Ziegenhain und Nidda etc., thun kunth hieran offentlich vor uns, unsere
Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, bekennend: daß Wir Uns, nach
tödlichem Abgang weyland des Hochgebornen Fürsten, Herrn Philippsen des Ael-
teren, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und
Nidda etc. unsers freundlichen geliebten Herrn Vaters, löblicher und seeliger Ge-
dächtniß, umb seiner Gnaden hinterlassene Fürstenthumb, Grafschaften, Herr-
schaften, Land und Leuth, nach laut Seiner Gnaden uflgerichteten Testaments
und letzten Willens, freundlich und brüderlichen verglichen, und nun von uns
vernünfftiglich ermessen, wie es auch die tägliche Erfahrung gibt und bezeuget,
daß Land und Leuth durch. nichts so hoch in beständig Gedeyen, Uffnehmen und
Wohlfehrt gebracht und erhalten werden, als eben durch brüderlich, bebarrlich
Vertrauens und Einmüthigkeit, dadurch auch kleine und geringe Dinge erhöhet