Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt.

Die Sicherheitspolizei. 87 
leichte Schmieröle), von aus Braunkohlenteer oder Stein- 
kohlenteer bereiteten flüssigen Kohlenwasserstoffen (Photogen, 
Benzin, Solaröl, Benzol usw.) und von Schieferölen. 
S 60. 
3. Bei der Herstellung, Aufbewahrung und Ver- 
wendung von Azetylen sowie der Lagerung von 
Karbid. 
Den Zweck wie die Maßregeln im Verkehr mit explosiven 
Stoffen und Mineralölen verfolgen auch die Vorschriften über 
die Herstellung, Aufbewahrung und Verwendung von Azetylen 
sowie über die Lagerung von Karbid. 
Derjenige, wecher Azetylen herstellen und verwenden will, 
hat dies spätestens bei der Inbetriebsetzung der Apparate dem 
Landratsamte anzuzeigen. Je eine genaue Beschreibung und 
Schnittzeichnung der Apparate und je eine Anweisung über 
ihre Behandlung sind dem Landratsamte vorzulegen und im 
Apparatenraum an einer in die Augen fallenden Stelle anzu- 
schlagen. Das gleiche gilt von einer wesentlichen Veränderung 
der Apparate und ihrer Behandlung. Die Landratsämter haben 
regelmäßig eine erstmalige amtliche Prüfung (Abnahme) des 
Betriebes auf Kosten des Besitzers der in Betracht kommenden 
Anlage durch Sachverständige herbeizuführen. Als solche 
Sachverständige gelten die Ingenieure des Sächsisch-Thüringi 
schen Dampfkessel-Revisions-Vereins zu Halle a. S. Das 
Ministerium ernennt auf Vorschlag des Vereins diejenigen 
Ingenieure, die die Abnahme der Azetylenanlage vornehmen 
sollen. Die Namen der ernannten Sachverständigen werden 
in den amtlichen Nachrichtsblättern veröffentlicht. Werden 
bei der Prüfung erhebliche Mängel festgestellt, so hat der 
Sachverständige dies dem Landratsamte anzuzeigen, welches 
die Abstellung der Mängel veranlaßt. Nach Anordnung dieser 
Behörde ist die Prüfung auf Kosten des Besitzers dieser An- 
lage zu wiederholen. An jedem neuen Apparat ist ein Schild 
anzubringen, welches den Namen und Wohnort des Erbauers, 
die Maximalzahl der Normalflammen & 10 Liter sowie den nutz- 
baren Inhalt der Gasbehälter angibt. Bei Apparaten, deren 
Typen vom Deutschen Azetylenverein geprüft sind, oder die 
von Firmen geliefert werden, denen seitens des Preußischen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.