Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt.

Die Medizinal- und Gesundheitspolizei. 101 
Rindvieh, Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, deren Fleisch 
ausschließlich im eigenen Haushalte des Besitzers verwendet 
werden soll, ebenfalls vor und nach der Schlachtung der amt- 
lichen Untersuchung. Durch Ortsgesetz kann die Schlacht- 
vieh- und Fleischbeschau auch auf Hausschlachtungen von 
Kälbern, Ziegen, Schweinen und Hunden ausgedehnt werden, 
wenn sich hierfür nach den örtlichen Verhältnissen ein Be- 
dürfnis ergeben sollte. Die Kosten der Schlachtvieh- und 
Fleischbeschau sowie diejenigen der Trichinenschau gelten als 
Kosten der Ortspolizei und sind von den Gemeinden zu 
tragen. Die Besoldung der Beschauer hat unmittelbar aus 
der Gemeindekasse zu erfolgen. Die Gemeinden sind be- 
rechtigt, von den Besitzern der Schlachttiere und des Fleisches 
Gebühren nach Maßgabe einer der genannten V. vom 13. März 
1903 beigefügten Gebührenordnung zu erheben. Eine Er- 
höhung oder Ermäßigung dieser Gebühren kann mit Rück- 
sicht auf besondere örtliche Verhältnisse mit Genehmigung 
des Ministeriums, A. d. I., von den Gemeinden anderweit fest- 
gesetzt werden. Gemeinden mit Schlachthauszwang haben für 
bedingt taugliches Fleisch, das zum Genusse für Menschen 
brauchbar gemacht ist, sowie für Fleisch, das zwar zum Ge- 
nusse für Menschen tauglich, jedoch in seinem Nahrungs- und 
Genußwert erheblich herabgesetzt ist (minderwertiges Fleisch), 
besondere Verkaufsstellen (Freibänke) einzurichten. 
Zur Vornahme der Schlachtvieh- und Fleischbeschau ein- 
schließlich der Trichinenschau bildet in der Regel jede Ge- 
meinde, in welcher nicht ein öffentlicher Schlachthof mit 
Schlachthauszwang besteht, einen Beschaubezirk. Mehrere be- 
nachbarte Gemeinden bzw. Gemeinden und Gutsbezirke können 
zu einem Beschaubezirke vereinigt, auch können aus einer 
(Gemeinde je nach Bedarf mehrere abgegrenzte Beschaubezirke 
gebildet werden. Für jeden Beschaubezirk ist zur Ausführung 
der Schlachtvieh- und Fleichbeschau sowie der Trichinenschau 
mindestens ein Beschauer sowie ein Stellvertreter zu bestellen. 
Die Ausbildung der Fleischbeschauer, welche .die Approbation 
als Tierarzt nicht besitzen (Laienfleischbeschauer) erfolgt am 
Schlachthofe in Rudolstadt und geschieht unter Leitung des 
Bezirkstierarztes daselbst und desjenigen Tierarztes, welchem 
die Fleischbeschau am Schlachthofe übertragen ist. Die Be-
	        
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