Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt.

16 2. Abschnitt. Die staatlichen Organe u. Funktionen. 
schulen nnd der technischen Unterrichtsanstalten — sowie die 
kirchlichen Angelegenheiten (siehe $$ 30-45). 
4. für die Finanzen. 
Die Finanzabteilung hat die Verwaltung des gesamten 
Kammervermögens (der Domänen und der Forsten) sowie die 
Verwaltung der direkten und indirekten Steuern und Abgaben. 
Dieser Abteilung steht ferner die Aufsicht zu über die beiden 
mit dem Sitze in Rudolstadt errichteten Katasterämter. 
Dieselben haben die bei der Landesvermessung hergestellten 
Karten, die Grundsteuerbücher und Gebäudesteuerrollen auf 
dem Laufenden zu erhalten. Das Personal jedes der beiden 
Katasterämter besteht aus einem Katasterkontrolleur als Diri- 
genten und der erforderlichen Zahl von Gehilfen. Die Ge- 
richte haben von den bei ihnen vorkommenden Verhandlungen, 
welche den Übergang des Eigentums an Grundstücken auf 
einen anderen Besitzer betreffen, dem Katasteramte Kenntnis 
zu geben. Die Landratsämter haben alljährlich dem Kataster- 
amte eine Nachweisung der im abgelaufenen Jahre innerhalb 
ihres Bezirks erteilten Baukonsense zuzustellen. Die auf das 
Katasterwesen bezughabenden Geschäfte des Ministeriums 
(Finanzabteilung) werden in einem besonderen Bureau desselben 
bearbeitet, welches die Bezeichnung Katasterbureau führt. 
Dem Katasterbureau liegt insbesondere ob: a) die Führung 
der nach den Geschäftsdistrikten der Steuerkassen getrennt 
anzulegenden Hauptkontrollverzeichnisse, in welche die der 
Genehmigung des Ministeriums, Abteilung der Finanzen, unter- 
liegenden Zu- und Abgänge der Grund- und Gebäudesteuer 
eingetragen werden, b) die Anfertigung der zu den Fort- 
schreibungsvermessungen erforderlichen Auszüge aus den 
Originalkarten und der von Behörden und Privaten beantragten 
Kopien usw. der fraglichen Karten, c) sofern es auf die An- 
fertigung neuer Grundsteueranlagen ankommt, die Ausführung 
der damit verbundenen Kartierungs-, Berechnungs- und Re- 
gistraturarbeiten, d) die Prüfung der seitens der Kataster- 
ämter ausgeführten Fortschreibungsverhandlungen und Ver- 
messungen. 
Die der Finanzabteilung unterstehende Staatsforst- 
verwaltung gliedert sich in das Oberforstamt als diri- 
gierende inspizierende Behörde mit dem Sitze in Rudolstadt
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.