Full text: Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

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I. Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850. Art. 56. 57. 58. 
unserer Gegenwart den Inhalt der vorstehenden Verordnung nach genommener 
Kenntniß von derselben ausdrücklich genehmigt und die Vollziehung und Ver- 
öffentlichung durch Allerhöchstihren dabei gegenwärtigen Reichskanzler und Mi- 
nisterpräsidenten befohlen haben. 
v. Wilmowski. v. Albedyll. 
Fürst v. Bismarck. 
Fürst v. Bismarck. Gr. zu Stolberg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. 
Friedenthal. v. Bülow. Hofmann. hör. zu Eulenburg. Maybach. 
Hobrecht. 
An 
des Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen 
Kaiserliche und Königliche Hoheit und Liebden. 
b) Erlaß Sr. Kaiserl. und Königl. Hoheit des Kronprinzen vom 
5. Juni 1878 wegen Uebernahme der Stellvertretung Sr. Majestät 
des Flser und Königs in den Regierungsgeschäften (Ges.-Samml. 
254). 
Dem Staatsministerium lasse Ich in der Anlage eine von Seiner Majestät 
dem Kaiser und Könige an Mich gerichtete Allerhöchste Ordre mit der Weisung zu- 
gehen, dieselbe nebst Meinem gegenwärtigen Erlasse durch die Gesetz-Sammlung zur 
öffentlichen Kenntniß zu bringen. Es ist Mein fester Wille, die Mir von des 
Kaisers und Königs Mojestat übertragene und von Mir übernommene Stell- 
vertretung unter gewissenhafter Beobachtung der Verfassung und der Gesetze nach 
den Mir bekannten Grundsätzen Seiner Majestät, Meines Königlichen Vaters und 
Herrn, zu führen. 
erlin, den 5. Juni 1878. 
Friedrich Wilhelm, Kronprinz. 
Fürst v. Bismarck. Gr. zu Stolberg. Leonhardt Falk. v. Kameke. 
Friedenthal. v. Bülow. Hofmann. Gr. zu Eulenburg. Maybach. 
Hobrecht. 
An das Staatsministerium. 
c) Allerhöchste Erlasse vom 5. Dezember 1878, betreffend die 
Wiederaufnahme der Regierungsgeschäfte durch Seine Majestät 
den Kaiser und König (Ges.-Samml. S. 315). 
Nachdem durch Gottes gnädige Hilfe Meine Gesundheit wiederhergestellt und 
damit die Behinderung fortgefallen ist, für deren Dauer Ich durch Meine Ordre 
vom 4. Juni d. J. Eurer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit und Liebbden Meine 
Vertretung in der oberen Leitung der Regierungsgeschäfte übertragen habe, will 
Ich diese Geschäfte mit dem heutigen Tage wieder Selbst übernehmen. Dem Reichs- 
kanzler und dem Staatsministerium habe Ich diesen Erlaß zur amtlichen Ver- 
öffentlichung zugehen lassen. 
Berlin, den 5. Dezember 1878. Wilhelm 
Gr. zu Stolberg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. v. Bülow. Hofmann. 
Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht. 
n 
des Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen 
Kai arliche und Königliche Hoheit und Liebden. 
  
In der Anlage lasse Ich dem Staatsministerium beglaubigte Abschrift eines 
von Mir an des Kronprinzen Kaiserliche und Königliche Hoheit gerichteten Erlasses, 
Inhalts dessen Ich die Regierungsgeschäfte mit dem heutigen Tage wieder über- 
nehmen will, mit dem Auftrage zugehen, denselben nebst gegenwärtiger Ordre durch 
die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Ich habe Meinem 
Herrn Sohne, des Arenpringen Kaiserlicher und Königlicher Hoheit, für die mit 
voller Lingebung und mit sorglicher Beachtung Meiner Grundsätze erfolgreich ge- 
führte Vertretung Meinen Dank durch einen besonderen Erlaß ausgesprochen. 
Berlin, den 5. Dezember 1878. Wilhelm 
Gr. zu Stolberg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Friedenthal. 
v. Bülow. Hofmann. Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht. 
An das Staatsministerium.
	        
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