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I. Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850. Art. 56. 57. 58.
unserer Gegenwart den Inhalt der vorstehenden Verordnung nach genommener
Kenntniß von derselben ausdrücklich genehmigt und die Vollziehung und Ver-
öffentlichung durch Allerhöchstihren dabei gegenwärtigen Reichskanzler und Mi-
nisterpräsidenten befohlen haben.
v. Wilmowski. v. Albedyll.
Fürst v. Bismarck.
Fürst v. Bismarck. Gr. zu Stolberg. Leonhardt. Falk. v. Kameke.
Friedenthal. v. Bülow. Hofmann. hör. zu Eulenburg. Maybach.
Hobrecht.
An
des Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen
Kaiserliche und Königliche Hoheit und Liebden.
b) Erlaß Sr. Kaiserl. und Königl. Hoheit des Kronprinzen vom
5. Juni 1878 wegen Uebernahme der Stellvertretung Sr. Majestät
des Flser und Königs in den Regierungsgeschäften (Ges.-Samml.
254).
Dem Staatsministerium lasse Ich in der Anlage eine von Seiner Majestät
dem Kaiser und Könige an Mich gerichtete Allerhöchste Ordre mit der Weisung zu-
gehen, dieselbe nebst Meinem gegenwärtigen Erlasse durch die Gesetz-Sammlung zur
öffentlichen Kenntniß zu bringen. Es ist Mein fester Wille, die Mir von des
Kaisers und Königs Mojestat übertragene und von Mir übernommene Stell-
vertretung unter gewissenhafter Beobachtung der Verfassung und der Gesetze nach
den Mir bekannten Grundsätzen Seiner Majestät, Meines Königlichen Vaters und
Herrn, zu führen.
erlin, den 5. Juni 1878.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
Fürst v. Bismarck. Gr. zu Stolberg. Leonhardt Falk. v. Kameke.
Friedenthal. v. Bülow. Hofmann. Gr. zu Eulenburg. Maybach.
Hobrecht.
An das Staatsministerium.
c) Allerhöchste Erlasse vom 5. Dezember 1878, betreffend die
Wiederaufnahme der Regierungsgeschäfte durch Seine Majestät
den Kaiser und König (Ges.-Samml. S. 315).
Nachdem durch Gottes gnädige Hilfe Meine Gesundheit wiederhergestellt und
damit die Behinderung fortgefallen ist, für deren Dauer Ich durch Meine Ordre
vom 4. Juni d. J. Eurer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit und Liebbden Meine
Vertretung in der oberen Leitung der Regierungsgeschäfte übertragen habe, will
Ich diese Geschäfte mit dem heutigen Tage wieder Selbst übernehmen. Dem Reichs-
kanzler und dem Staatsministerium habe Ich diesen Erlaß zur amtlichen Ver-
öffentlichung zugehen lassen.
Berlin, den 5. Dezember 1878. Wilhelm
Gr. zu Stolberg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. v. Bülow. Hofmann.
Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.
n
des Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen
Kai arliche und Königliche Hoheit und Liebden.
In der Anlage lasse Ich dem Staatsministerium beglaubigte Abschrift eines
von Mir an des Kronprinzen Kaiserliche und Königliche Hoheit gerichteten Erlasses,
Inhalts dessen Ich die Regierungsgeschäfte mit dem heutigen Tage wieder über-
nehmen will, mit dem Auftrage zugehen, denselben nebst gegenwärtiger Ordre durch
die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Ich habe Meinem
Herrn Sohne, des Arenpringen Kaiserlicher und Königlicher Hoheit, für die mit
voller Lingebung und mit sorglicher Beachtung Meiner Grundsätze erfolgreich ge-
führte Vertretung Meinen Dank durch einen besonderen Erlaß ausgesprochen.
Berlin, den 5. Dezember 1878. Wilhelm
Gr. zu Stolberg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Friedenthal.
v. Bülow. Hofmann. Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.
An das Staatsministerium.