468 V. Das Abgeordnetenhaus. 1. Verordn. v. 30. Mai 1849. 8§8 29—32.
8 29.
Zum Abgeordneten ist jeder Preuße wählbar, der das dreißigste Lebens-
jahr vollendet, den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen
richterlichen Erkenntnisses nicht verloren hat und bereits ein Jahr lang dem
Preußischen Staatsverbande angehört.
Siehe Anmerk. B. zu Art. 74 der Verfassungsurkunde, oben S. 224.
g 30.
Die Wahlen der Abgeordneten erfolgen durch Stimmgebung zu Protokoll.
Der Protokollführer und die Beisitzer werden von den Wahlmännern auf
den Vorschlag des Wahlkommissarius gewählt und bilden mit diesem den
Wahlvorstand.
Die Wahlen erfolgen nach absoluter Stimmenmehrheit. Wahlstimmen
unter Protest oder Vorbehalten abgegeben sind ungültig.
Ergiebt sich bei der ersten Abstimmung keine absolute Mehrheit, so wird
zu einer engeren Wahl geschritten.
Siehe die 88 26 bis 29, bezw. 27 bis 30 der Reglements. Ueber die Gültigkeit
einzeener Wahlstimmen entscheidet der Wahlvorstand, §8 29 bezw. 30 ebenda, unten 5
u c.
8 31.
Der gewählte Abgeordnete muß sich über die Annahme oder Ablehnung
der auf ihn gefallenen Wahl gegen den Wahlkommissarius erklären. Eine
Annahmeerklärung unter Protest oder Vorbehalt gilt als Ablehnung und hat
eine neue Wahl zur Folge.
832.
Die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen näheren Bestim-
mungen hat Unser Staatsministerium in einem zu erlassenden Reglement
u treffen.
ff Siehe die beiden Reglements vom 18. September 1893 unten 5 und 6c.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige-
drucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Sanssouci, den 30. Mai 1849.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Gr. v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. v. Strotha.
v. d. Heydt. v. Rabe. Simons.
Verzeichniss
der in den einzelnen Regierungsbezirken zu wählenden Anzahl von Ab-
geordneten zur Zweiten Kammer.
Regierungsbezirk. Anzahl der Abgeordneten zur
Zweiten Kammer.
Königgee g ...... .18
Gumbinmen .. ...14
Danzjg.... .... . .....9
Harieuwetder...... ..... .13
Poson..... ...........20
Bromberg... . ..........10
stadtBorlin...............9
Potsdam................18
Frankkmst............. 18
Latus 129