wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.
V. Das Abgeordnetenhaus. 5. Reglement v. 18. September 1893. 495
eigen &’ Die Zahl der Stimmenden betrrg
ahl- . .
zussgänzuesååsässtJ)Stumnensmdabgegeben....——
ungültige Stimmen waren vorhanden —
die Zahl der gültigen Stimmen be—
trägt aslsloann
und ist mithin die absolute Mehrheit
Es erhielten bei dieser engeren Wahl
1)
Stimmen,
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Da der aus —
wird durchstrichen, und der aus
wenn Stimmengleic- die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten
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en vorliegt. durch absolute Mehrheit gewählt worden und wurde(n)
als solche(r) der Versammlung bekannt gemacht.
*) (Siehe Anmerkung S. 494.)
Da auf eide) zur engeren Wahl gestellten Per-
sonen eine gleiche Stimmenzahl gefallen war, entschied
wird durchstrichen, unter ihnen das von der Hand des Vorstehers gezogene
wenn Stimmengleich-
heit under allen zur] Loos, welches auf den aus
engeren Wahl Gestel. — und den Derselte
ten nicht vorliegt.aus fiel. (Dese wurdeln)
der Versammlung als (nahimenn. bekannt gemacht.
Auf Befragen erklärtein) (Beselten), da sie (er)
in der Versammlung anwesend warlen), daß sie (er)
die Wahl annähmeln), und unterschrieben) zum Zeichen
dessen.
Es wurde, da noch 1 Wahlmann zu wählen war,
in Bezug auf diesen zur engeren Wahl geschritten, wo-
- bei nur diejenigen 2 auf die Wahl zu bringen waren,
neird kurchsrchen. welche nächst dem bereits Gewählten die meisten Stim-
mann zu wählen war, men gehabt hatten.
oder die beiden - Da jedoch die Auswahl der zur
zu wählenden Wahl- engeren Wahl zu bringenden Per-
männer bei der ersten! Z .
engeren Wahl wird durchstrichen, sonen zweifelhaft war, weil auf die
die absolute wenn keine Aus-) vorstehend unter Nr. —— Genann-
Stimmenmehrheit loofung erforder-) ten eine gleiche Stimmenzahl gefallen
erhalten haben. lich ist. war, so entschied zwischen ihnen das
Loos, welches durch die Hand des
Vorstehers gezogen wurde.