592 VI. Das Königshaus. 2. Ehevertrag. Art. 3.
Es soll und will aber Unsere, des regierenden Fürsten, Prinzessin Enkelin
mit obgedachtem Heyrathsgute, und mit der oben erwähnten Ausstattung zu-
frieden seyn, und zu Gunsten des männlichen Stammes auf alle Erbanfälle
an Land und Leuten, wie auch auf alle diejenigen Erbschaften, welche nach
den Gesetzen und dem Herkommen Unseres fürstlichen Hauses, dem Mannes-
stamme angehören, Gütern liegend, oder fahrend und wie solche sonst Namen
haben mögen, mit Vorwissen und mit Bewilligung Ihres künftigen Ehgemahls,
des Prinzen N. N. in bester Form Rechtens gebührenden Verzicht thun; doch
soll unter solchem Verzicht dasjenige, was nach den Hausgesetzen und dem
Herkommen in Unserm, des regierenden Fürsten Hause der Prinzessin, Unserer
Enkelin außerdem dereinst, oder durch letzten Willen, oder ab intestato erblich
zufallen kann, nicht mitbegriffen, sondern solches alles Ihr allerdings vorbe-
halten seyn und bleiben.
Artikel 3.
Morgengabe, Hand-, Spill= und Nadelgelder, Hofstaat.
Wir der Prinz N. JN. versprechen, sobald das Beylager erfolgt ist, Unserer
hochgeliebten Gemahlin der Prinzessin N. N. anstatt der Morgengabe, wie auch
zu Ihrer Königlichen Hoheit und Liebden Kleidung und täglichem Handpfennig
und Spillgeldern, zur selbsteigenen Disposition, zusammen und in allem eine
jährliche Rente von Sechstausend Thalern Gold dergestalt zu versichern, daß
Ihre Königliche Hoheit und Liebden solche jährliche Rente von Sechstausend
Thalern Gold in monatlichen Raten, jede Rate zu Fünfhundert Thalern Gold,
während der ganzen Dauer dieser fürstlichen Ehe zu empfangen und zu ge-
nießen haben soll.
Ihrer Königlichen Hoheit und Liebden Hofstaat soll bestehen aus:
Einer Oberhofmeisterin,
Zwey Hofdamen,
Einem Hofmarschall,
Einem Kammerherrn,
Zwey Kammerfrauen,
Zwey Kammerdienern,
Zwey Pagen,
Zwey Garderobe-Jungfern,
Einer Leibwäscherin,
Sechs Lakayen,
Zwey Hausmädchen,
Zwey Hausknechten,
Einem Kutscher des Gespannes der Prinzessin,
Einem Vorreiter desselben Gespannes,
Einem Stallgehilfen,
Einem Kutscher des Gespannes der Hofdamen,
Einem Vorreiter desselben Gespannes,
Einem Küchenmeister,
Einem Küchenschreiber,
Zwey Köchen,
Einer Küchenfrau,
Einem Küchenknecht.