Full text: Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

VI. Das Königshaus. 3. Titel und Wappen. 601 
J. 
Beschreibung des Königlich Preußischen großen Wappenschildes. 
Das Wappenschild ist durch fünfmalige Längentheilung in sechs Pfähle 
und durch achtmalige Quertheilung in neun Reihen, deren letzte den unge— 
theilten Schildesfuß bildet, getheilt und besteht aus drei Mittelschilden, den 
48 Feldern und dem Schildesfuße des Hauptschildes. 
I. Mittelsqhisde. 
Der erste Mittelschild, mit der Königlichen Krone bedeckt, liegt auf der 
Herzstelle. 
1. Wegen des Königreichs Preußen. 
Im silbernen Felde ein schwarzer, goldbewehrter, rothgezungter Adler, 
der mit der Königlichen Krone gekrönt ist, und in der rechten Klaue den 
goldenen Königsscepter, in der linken einen blauen, goldbereiften und bekreuzten 
Reichsapfel hält. 
Die Flügel sind mit goldenen Kleestengeln besteckt. Auf der Brust des 
Adlers steht der Namenszug König Friedrich's I., die verschlungenen Buch- 
staben FR. 
Der zweite Mittelschild, mit dem Kurhute bedeckt, liegt auf der 
Ehrenstelle. 
2. Wegen des Markgrafthums Brandenburg. 
Im silbernen Felde ein rother, goldbewehrter, rothgezungter Adler, der 
mit dem Kurhute geschmückt ist. In der rechten Klaue hält er einen goldenen 
Scepter, in der linken ein goldbegrifftes Schwert. 
Die Flügel sind mit goldenen Kleestengeln besteckt. Auf der Brust 
lat ein blaues Herzschildlein, worin ein aufrecht gestellter goldener Scepter 
erscheint. 
Der dritte Mittelschild, mit einem Fürstenhute bedeckt, ist quer getheilt 
und liegt auf der Haupt-(Nabel-)Stelle. 
3. Wegen des Burggrafthums Nürnberg und der Grafschaft Hohen- 
zollern. 
a. Oben im goldenen, mit einer von Silber und Roth zu zwölf gestückten 
Einfassung umgebenen Theile ein schwarzer aufgerichteter, rothgezungter 
und rothgekrönter Löwe mit gedoppeltem Schweife (Nürnberg). 
b. Unten ein von Silber und Schwarz geviertes Feld (Hohenzollern). 
II. Hauptschild. 
Derselbe wird durch fünfmalige, den Schildesfuß nur berührende Längen- 
und durch achtmalige Quertheilung in acht und vierzig Felder getheilt; jede 
Reihe zu sechs Feldern, welche nach Anleitung der ursprünglich beim Königlich 
Preußischen Wappen geltenden Regel aus der Mitte von der Rechten zur Linken, 
d. h. pfahlweise springend, gezählt werden, so daß das dritte Feld in der 
obersten Reihe als das erste, das vierte Feld als das zweite, das zweite Feld 
als das dritte, das fünfte Feld als das vierte, das erste Feld als das fünfte,
	        
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